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Kfz-KaskoversicherungOldtimer: Eigentümer muss bei Wertsteigerung des Fahrzeugs den versicherten Wert anpassen
| Steigt der Wert eines Oldtimers nach Abschluss der Versicherung an, so ist der Betrag der Wertsteigerung womöglich vom Versicherungsschutz ganz oder teilweise nicht erfasst. Der Eigentümer des Fahrzeugs muss selbst darauf achten, den versicherten Wert regelmäßig dem etwa gestiegenen Marktwert anzupassen. |
1. Gericht spricht nicht den vollen Zeitwert zu
Hierauf wies das LG Frankenthal (Pfalz) hin (17.1.24, 3 O 230/23, Abruf-Nr. 241613). Es hat daher im Streit wegen eines ausgebrannten Oldtimers die auf vollständigen Ersatz gerichtete Klage gegen die Kfz-Versicherung wegen Unterdeckung abgewiesen.
2. Versichert war nur zum Marktwert bei Vertragsschluss
Im konkreten Fall hatte ein Oldtimerfan sein historisches Fahrzeug gegen Beschädigung oder Zerstörung zum jeweils aktuellen Marktwert versichert. Später wurde das Fahrzeug bei einem Brand in einer Tiefgarage erheblich beschädigt. Die Kfz-Versicherung kam nach eingeholtem Gutachten zu einem Wert des Fahrzeugs am Schadenstag in Höhe von knapp 41.000 EUR. Sie zahlte dem Eigentümer den entsprechenden Geldbetrag aus.
Dieser war jedoch davon überzeugt, dass sein Oldtimer deutlich mehr wert gewesen sei. Er ließ deshalb ein weiteres Gutachten einholen. Dieses kam tatsächlich zu dem Ergebnis, dass das historische Fahrzeug im Wert deutlich gestiegen und fast 8.000 EUR mehr wert war, als von der Versicherung angenommen. Der Mann verlangte nun die Differenz.
3. Es kommt auf die vereinbarten Sonderbedingungen an
Die Kammer verwies, wie auch zuvor bereits die Versicherung, den Oldtimerfan auf die im Versicherungsvertrag enthaltenen Sonderbedingungen für historische Fahrzeuge. Danach werde zwar grundsätzlich ein Schaden bis zur Höhe des aktuellen Marktwerts ersetzt.
Die Höchstentschädigung sei jedoch durch den Marktwert begrenzt, der bei Abschluss der Versicherung vereinbart wurde. Im Falle von Wertsteigerungen könne maximal zehn Prozent mehr als der damals vereinbarte Marktwert verlangt werden. Der habe im konkreten Fall rund 36.000 EUR betragen. Dem Oldtimerbesitzer stehe deshalb keine höhere Entschädigung zu, als von der Versicherung bereits ausgezahlt.
Merke | Bei Oldtimern kann im Laufe der Zeit durchaus eine Wertsteigerung eintreten. Der VN muss daher selbstständig dafür sorgen, dass der Versicherungsvertrag immer auf aktuellem Stand ist. Gegebenenfalls muss er einen vereinbarten Höchstentschädigungsbetrag anpassen lassen. |
AUSGABE: VK 6/2024, S. 102 · ID: 50015589