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VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipps des Monats
| Unser Leser, Christian Löwe, Berlin, hatte bei einem seiner Schuldner vermutet, dass dieser Wertgegenstände besaß, sie aber bei einem Dritten versteckt hatte. Dank seiner Hartnäckigkeit hatte unser Leser am Ende Erfolg. |
Vollstreckungs-Tipp des Monats 1: Und es hat „Klick“ gemacht ... |
War der Schuldner wirklich vermögenslos? Von G. erfuhr unser Leser auch, dass die von S. genutzte Technik aufwendig und anspruchsvoll und nur mit sehr teurem Equipment umzusetzen war. S. hatte aber in der Vermögensauskunft keinerlei Angaben zu einer möglichen Ausrüstung gemacht. Ob es dennoch etwas zu holen gab oder S. noch die o. g. Kurse veranstaltete, ließ sich mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln. So spielt das Leben Sie bat um eine Einschätzung des G. Der staunte nicht schlecht: Auf der Social-Media-Seite der Fotoschule schwärmten Schüler von Bildschärfen und Modellen und nannten auch deren Namen. Dozent S. verfüge nicht nur über fantastisches Fachwissen, sondern besitze sehr seltene Kameras, mit denen er seine Schüler üben ließe – das sei einmalig. Und Dozent S. war niemand anderes als Schuldner S.! Damit hatte der Schuldner nicht gerechnet |
Bei unserem nächsten Fall schrieb uns unsere Leserin, Rechtsanwaltsfachangestellte Mandy Köhler, Nürnberg, zu einem heiklen Thema, bei dem strafrechtliche, steuerrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen aufeinandertreffen. Es ging um einen „ausgebufften“ Schuldner, der ein Gewerbe betreibt und Geld mithilfe der Plattform TikTok und einem Strohmann – wohl unbemerkt – am Fiskus wie auch am Gläubiger vorbei in sein privates Vermögen schleuste.
Vollstreckungs-Tipp des Monats 2: Schuldnertrick mit TikTok |
„Innovative“ Schuldnermasche S. verknüpfte sogar sein PayPal-Konto mit dem Account des B. und konnte sich das Geld so selbst auf sein eigenes Konto ziehen. Seine o. g. Ausgaben gab S. gegenüber dem Finanzamt als „Marketingkosten“ an. Einnahmen am Finanzamt vorbei Auch strafrechtlich meinte S., alles bedacht zu haben. Denn dass die Staatsanwaltschaft an Informationen über sein Vorgehen vom in China ansässigen Unternehmen TikTok gelangt, hielt er für unmöglich. Das wäre auch für die Gläubiger des S. fatal, denn sie gingen leer aus. Die Staatsanwaltschaft ermittelt |
Oft sind es ungewöhnliche Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckung erfolgreich zu beenden. Diese Fälle sammeln wir und veröffentlichen sie an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch.
Schildern auch Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Wird er veröffentlicht, erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.
AUSGABE: VE 7/2025, S. 125 · ID: 50433367