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ZwangsvollstreckungsformulareMehrere Gläubiger in einem PfÜB-Formular
| Die neuen amtlichen Pfändungsformulare beherrschen weiterhin die gerichtliche Praxis. Sie führen immer wieder auch zu Kuriositäten. Dies zeigt eindrücklich der folgende, aktuelle Fall des LG Koblenz. |
Sachverhalt
Die minderjährigen Gläubiger (G.1 und G.2) beantragten aus jeweils titulierten Unterhaltsforderungen die Pfändung nach § 850d ZPO. Das Vollstreckungsgericht wies mittels Zwischenverfügung darauf hin, dass der Erlass eines PfÜB für G.1 und G.2 beantragt worden sei, es allerdings eines gesonderten Antrags hinsichtlich beider Gläubiger bedürfe. Grund: Ein PfÜB kann nicht für zwei Gläubiger gleichzeitig erlassen werden.
Nachdem die Gläubiger dem nicht nachgekommen sind, wies das Vollstreckungsgericht den Antrag als unbegründet zurück. Begründung: Es gebe für einen PfÜB für mehrere Gläubiger keine Rechtsgrundlage.
Entscheidungsgründe
Das LG als Beschwerdegericht hat den amtsgerichtlichen Beschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Vollstreckungsgericht zurückverwiesen. Dies geschah mit der Maßgabe, dass das Gericht angewiesen wurde, den beantragten PfÜB nicht aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung zu versagen (LG Koblenz 23.4.25, 2 T 185/25, Abruf-Nr. 248570).
Relevanz für die Praxis
Der zuständige Rechtspfleger hat offensichtlich die neuen Formulare nicht zur Kenntnis genommen. Ein Blick in § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV hätte Klarheit gebracht. Hiernach kann ein PfÜB für mehrere Gläubiger mit mehreren Vollstreckungstiteln erlassen werden. § 3 Abs. 2 Nr. 5 ZVFV regelt ausdrücklich, dass es zulässig ist, den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder außerhalb der Rahmen für die Angaben zum Gläubiger in Modul A in den Formularen der Anlagen 1, 3 und 5 (hier: Beschlussentwurf) insgesamt mehrfach zu verwenden.
Beachten Sie | Es ist allerdings zu unterscheiden, ob der Gläubiger ein in seine Software integriertes Formular oder das vom BMJ auf seiner Website zur Verfügung gestellte PDF-Formular verwendet:
Beispiel 1: Gläubiger verwendet softwareintegriertes Formular |
Der Gläubigervertreter hat die Formulare in seine Software integriert. Er beantragt den Erlass eines PfÜB für zwei Gläubiger. Im Modul A ist allerdings nur ein Feld vorhanden, um den Gläubiger zu individualisieren. Um eine Individualisierung des zweiten Gläubigers vornehmen zu können, kann das entsprechende Texteingabefeld nochmals verwendet werden. |


Beispiel 2: Gläubiger verwendet PDF-Formular |
Wie Beispiel 1, der Gläubigervertreter nutzt das auf der Website des Bundesministeriums der Justiz zur Verfügung gestellte PDF-Formular. Dies geschieht wie folgt: |
Schritt 1: Einträge in Anlage 4 |


Anlage zu Modul A |
Weiterer Gläubiger zu Ziffer 2: Frau Maria Mustermann, Musterstraße 1, 00000 Musterhausen |
Schritt 2: Einträge in Anlage 5 |


AUSGABE: VE 7/2025, S. 112 · ID: 50433363