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SBStiftungsBrief

FamilienstiftungÜbertragung von Betriebsvermögen auf Familienstiftung: Ist eine Buchwertklausel erforderlich?

Abo-Inhalt21.03.20254631 Min. Lesedauer

| Ein SB-Leser fragt: Ich möchte unentgeltlich Betriebsvermögen auf eine nicht steuerbegünstigte Familienstiftung übertragen. Das sind einzelne Wirtschaftsgüter und Anteile an Mitunternehmerschaften. Ist eine Buchwertklausel erforderlich? |

Antwort | Werden Anteile an Mitunternehmerschaften unentgeltlich auf die Familienstiftung übertragen, dann handelt es sich um einen Vorgang i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG. Rechtsfolge ist, dass die Mitunternehmeranteile mit den Werten anzusetzen sind, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Der Ansatz erfolgt deshalb kraft Gesetzes mit dem Buchwert. Eine gesonderte Buchwertklausel wird nicht benötigt. Gleiches gilt bei der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs oder Teilbetriebs.

Die unentgeltliche Übertragung einzelner betrieblicher Wirtschaftsgüter auf die Stiftung führt dagegen zur Aufdeckung der sich darin befindenden stillen Reserven, weil § 6 Abs. 3 und 5 EStG nicht anwendbar sind. Es handelt sich um eine Entnahme auf Ebene des Stifters – und diese ist mit dem Teilwert zu bewerten. Das führt auf Ebene des Stifters zur Gewinnrealisierung. Parallel dazu sind auf Ebene der Stiftung die stillen Reserven auszuweisen. Eine Buchwertklausel wird auch hier nicht benötigt, weil keine Buchwertfortführung möglich ist.

AUSGABE: SB 5/2025, S. 82 · ID: 50361494

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