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VerzinsungBasiszinssatz ist zum 1.7.24 auf 3,37 % gesunken

Leseprobe10.07.20241 Min. Lesedauer

| Der Basiszinssatz des BGB ist zum 1.7.24 von 3,62 auf 3,37 % gesenkt worden. Dadurch ergeben sich Verzugszinsen für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB) i. H. v. 8,37 % und für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB) i. H. v. 12,37 %. |

Der Basiszinssatz des BGB verändert sich jedes Jahr zum 1.1. und 1.7. um die Prozentpunkte, um die seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Wollen Sie also Forderungsaufstellungen anfertigen bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, müssen Sie den aktuellen Basiszinssatz beachten. Dieser beträgt zurzeit 3,37 % (zum Vorwert s. RVG prof. 24, 19).

AUSGABE: RVGprof 8/2024, S. 127 · ID: 50083191

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