Kostenentscheidung
Anerkenntnisurteil mit „streitiger“ Kostenentscheidung führt zu ermäßigten Gerichtsgebühren
Die Ermäßigung der Gerichtsgebühren nach Nr. 1211 Nr. 2 Alt. 1 KV-GKG im Fall eines Anerkenntnisurteils tritt auch ein, wenn streitige Kostenanträge gestellt worden sind und das Anerkenntnisurteil eine Begründung der Kostenentscheidung ...