Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 22.05.2024 abgeschlossen.
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juni 2024 abgeschlossen.
StreitwerteckeAbrechnung bei gesonderter Wertfestsetzung für unterschiedlich beteiligte Streitgenossen?
| Frage: In RVG prof. 24, 64 haben Sie die Entscheidung des LG Essen zur gesonderten Wertfestsetzung für Streitgenossen bei unterschiedlicher Beteiligung vorgestellt. Wie ist nun aufgrund der festgesetzten Gegenstandswerte abzurechnen und wie ist die Kostenfestsetzung zu beantragen? |
Inhaltsverzeichnis
Antwort von RA Norbert Schneider (Neunkirchen): In dem Fall des LG Essen hatten die beiden Kläger gemeinsam Klage erhoben und Forderungen geltend gemacht, die zum Teil ihnen jeweils allein, zum Teil ihnen aber auch als Gesamtgläubiger zustanden (28.8.23, 9 O 124/19, Abruf-Nr. 239572, RVG prof. 24, 64). Das Gericht hat die Gegenstandswerte wie folgt festgesetzt:
Gegenstandswerte im Fall des LG Essen | |
Klägerin zu 1) | 14.125,00 EUR |
Kläger zu 2) | 87.587,39 EUR |
Kläger gemeinsam | 72.109,98 EUR |
173.822,37 EUR |
1. Abrechnung in drei Schritten
AUSGABE: RVGprof 6/2024, S. 95 · ID: 49991916