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GesundheitspolitikVorläufige GKV-Finanzergebnisse für 2023: Heilmittelausgaben um 9,1 Prozent gestiegen

20.03.2024367 Min. Lesedauer

| Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die vorläufigen Zahlen zur finanziellen Entwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) veröffentlicht (online unter iww.de/s10580). Demnach weisen die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 1,9 Mrd. Euro aus. Zu Beginn der Legislaturperiode war ein Defizit von 17 Mrd. Euro erwartet worden. In der begleitenden Pressemitteilung (online unter iww.de/s10581) wertet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Ergebnis daher als Erfolg des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Es sei gelungen, die finanzielle Lage in der GKV zu stabilisieren. Relevant für Physiotherapeuten: Die Ausgaben für Heilmittel sind um 9,1 Prozent gestiegen. |

So verteilen sich die Ausgaben in der GKV

Die folgende Übersicht beschränkt sich auf die absoluten Zahlen zur GKV. Auf eine Differenzierung nach einzelnen Krankenkassenarten wird hier verzichtet.

Veränderungsraten der Ausgaben der GKV in Prozent, verglichen mit dem Vorjahr (Auszug)

Leistungsbereich

Veränderung gegenüber 2022

Ärztliche Behandlung

1,7

Zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz

5,6

Zahnersatz

3,6

Arznei- und Verbandsmittel

2,9

Hilfsmittel

7,3

Heilmittel

9,1

Krankenhausbehandlung ohne stationäre Entbindung

7,0

Krankengeld

6,4

Fahrkosten

3,9

Vorsorge und Rehamaßnahmen

9,5

Schutzimpfungen

13,6

Früherkennungsmaßnahmen

7,4

Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (ohne stationäre Entbindung)

-3,8

Behandlungspflege / Häusliche Krankenpflege

12,2

Dialyse

-0,2

Ausgaben für Leistungen insgesamt

5,2

Ausgaben für Heilmittel sind um 9,1 Prozent gestiegen

Der Aufwärtstrend geht bei den Ausgaben für Heilmittel weiter: Im Jahr 2023 gaben die gesetzlichen Krankenkassen rund 12 Mrd. Euro für Heilmittel aus. Das sind 9,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Das BMG erklärt diesen Zuwachs mit den „Vergütungsverbesserungen für die Heilmittelerbringer“.

AUSGABE: PP 4/2024, S. 6 · ID: 49970090

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