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AStGRemittance-Basis-Besteuerung als Vorzugsbesteuerung im AStG

Abo-Inhalt28.03.20251 Min. Lesedauer

| Der BFH hat klargestellt, dass die sog. Remittance-Basis-Besteuerung, die von Großbritannien für zugezogene Steuerpflichtige gewährt wird, im deutschen Außensteuerrecht als Vorzugsbesteuerung zu werten ist (BFH 14.1.25, IX R 37/21). |

Die britische Remittance-Basis-Besteuerung ermöglicht es Personen, die in Großbritannien ansässig, aber nicht „domiciled“ sind, ihre im Ausland erzielten Einkünfte nur dann zu versteuern, wenn diese tatsächlich nach Großbritannien überwiesen (remitted) werden. Diese Vorzugsbehandlung führt – wenn ein Steuerpflichtiger aus Deutschland nach Großbritannien verzieht – dazu, dass in Deutschland die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG Anwendung finden kann. Der BFH führte aus, dass allein die bestehende Option einer günstigeren Besteuerung im Vergleich zu in Deutschland bleibenden Steuerpflichtigen ausreicht, um § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG zu erfüllen. Es sei unerheblich, ob diese auch tatsächlich genutzt werde.

Praxistipp | Auch wenn diese Regelung in Großbritannien zum 5.4.25 entfällt, bleibt die Entscheidung des BFH für Umzüge in andere Länder mit ähnlichen Besteuerungsregelungen (wie Irland, Malta oder Zypern) von Bedeutung.

AUSGABE: PIStB 4/2025, S. 89 · ID: 50360657

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