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AbkommenspolitikDBA mit Belarus mit Wirkung zum 1.1.25 ausgesetzt
| Die Bundesregierung hat der Republik Belarus am 30.12.24 formell mitgeteilt, dass das DBA vom 30.9.05 zwischen Deutschland und Belarus mit Wirkung zum 1.1.25 ausgesetzt wird. Diese Maßnahme wurde als Reaktion auf die Teilaussetzung des Abkommens seitens Belarus getroffen (s. auch BMF-Mitteilung 1.1.25). |
Durch die Verordnung des Ministerrats der Republik Belarus vom 7.3.24 Nr. 164 „Über die Steuerfragen“ wurden einzelne Vorschriften des DBA in Bezug auf 27 Länder, darunter Deutschland, bis zum Jahresende 2026 ausgesetzt. Hierin sei ein wesentlicher Bruch des Abkommens im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention zu sehen. Für den Fall, dass die Republik Belarus die Teilaussetzung rückgängig machen sollte, kündigt die Bundesregierung an, zu prüfen, ob die Aussetzung des DBA aufgehoben werden kann.
AUSGABE: PIStB 2/2025, S. 31 · ID: 50296474