Mai 2025
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Mai 2025Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
Abo-Inhalt23.04.20253582 Min. Lesedauer
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- Ehrenamt – Aufwandsentschädigung als Sonderbetriebseinnahmen der Mitunternehmerschaft: Eine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst. Sie gehört bei unmittelbarer Auszahlung an den Mitunternehmer zu dessen Sonderbetriebseinnahmen und ist in voller Höhe nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG als steuerfrei ( BFH 19.11.24, VIII R 29/23, Nachricht vom 7.4.25).Präsident einer Berufskammer
- Umsatzsteuerbefreiung – Privatkliniken verlieren Anspruch auf Umsatzsteuerbefreiung: Privatkrankenhäuser können sich nicht auf die Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen, wenn ihre Leistungen nicht unter sozial vergleichbaren Bedingungen zu öffentlichen Einrichtungen erbracht werden. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Abrechnungspraxis privater Kliniken (FG Niedersachsen 15.1.25, 5 K 256/17, Nachricht vom 7.4.25).
- Einkünftequalifikation – Freiberufliche Einkünfte trotz überwiegend administrativer Tätigkeit: Ein zahnärztlicher Mitunternehmer bleibt einkommensteuerrechtlich Freiberufler, auch wenn seine Hauptaufgaben im organisatorischen und administrativen Bereich liegen. Für eine Umqualifizierung der Einkünfte auf Ebene der Mitunternehmerschaft besteht kein Grund (BFH 4.2.25, VIII R 4/22, Nachricht vom 4.4.25).Überwiegend administrative Tätigkeiten
- Umsatzsteuer – Keine nachträgliche Umsatzsteuerpflicht bei späterem Teilrücktritt von Geschäftsveräußerung: Eine zunächst als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) behandelte Unternehmensübertragung kann nicht durch einen späteren Teilrücktritt vom Kaufvertrag umqualifiziert werden. Damit widerspricht das Gericht der Auffassung der Finanzverwaltung, die eine nachträgliche Umsatzsteuerpflicht annehmen wollte (FG Münster 27.8.24, 15 K 2717/22 U, Nachricht vom 28.3.25).
- Gesundheitswesen – Großangelegter Betrug in Corona-Testzentren aufgedeckt: In NRW wurden während der Corona-Pandemie über 700 Betrugsfälle in Testzentren aufgedeckt. Die Steuerfahndung erzielte dabei ein steuerliches Mehrergebnis von 106 Millionen EUR. Besonders im Ruhrgebiet schlugen die Ermittlungen hohe Wellen (Nachricht vom 27.3.25).
AUSGABE: PFB 5/2025, S. 121 · ID: 50325479
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