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März 2025Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick

Abo-Inhalt20.02.20252 Min. Lesedauer

| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb. |

  • Sozialversicherungspflicht – Bundestag beschließt Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften: Auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der Deutsche Bundestag am 30.1.25 eine Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften beschlossen. Diese Regelung soll Bildungseinrichtungen helfen, sich an die geänderten Beurteilungsmaßstäbe für abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit anzupassen, die nach einem Urteil des BSG (28.6.22, B 12 R 3/20 R) mit Wirkung ab dem 1.7.23 in Kraft traten (Nachricht vom 18.2.26).
  • Sonderausgabenabzug – Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Schweizer Privatschulen: Das FG Münster (14.11.24, 8 K 2742/22 E) hat entschieden, dass der Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an eine Privatschule in der Schweiz regelmäßig auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aus Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I des FZA (ggf. i. V. m. Art. 15 Abs. 2 des Anhangs I des FZA) ausscheidet, wenn das Kind noch nicht schulpflichtig in Deutschland ist (Nachricht vom 11.2.25).
  • Fahrtenbuch – Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung: Bei der Prüfung, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist, müssen sämtliche Umstände berücksichtigt werden. Ein Fahrtenbuch darf nicht von vornherein mit der Begründung außer Betracht gelassen werden, es handele sich um ein nicht ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (BFH 22.10.24, VIII R 12/21, Nachricht vom 4.2.25).
  • Betreuung – Vergütung einer examinierten Krankenschwester für Betreuungsleistungen: Die von der Betreuerin absolvierte Ausbildung zur examinierten Krankenschwester rechtfertigt keine Vergütung nach der Vergütungstabelle B. Zwar hat sie eine „abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung“ i. S. v. § 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG a.F. absolviert. Allerdings ist der auf dieser Ausbildung beruhende Erwerb besonderer und für die Betreuung nutzbarer Kenntnisse zu verneinen, weil die Ausbildung nicht im Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrechtlich relevanter Kenntnisse ausgerichtet war (BGH 23.10.24, XII ZB 249/24, Beschluss, Nachricht vom 31.1.25).
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AUSGABE: PFB 3/2025, S. 61 · ID: 50223322

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