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Februar 2025Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick

Abo-Inhalt22.01.20252 Min. Lesedauer

| Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb. |

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  • Apothekenbetrieb – Unterschiedliche Rechtsformen für Haupt- und Filialapotheken zulässig: Haupt- und Filialapotheken eines Apothekenverbunds dürfen in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben werden. Das Apothekengesetz (§ 8 S. 1 und 4 i. V. m. § 2 Abs. 4 ApoG) verbietet dies nicht, sofern der Betreiber die Erlaubnisvoraussetzungen für jede Apotheke erfüllt. Das Urteil ermöglicht es Apothekern, sowohl als Einzelkaufleute als auch als Gesellschafter in einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) tätig zu sein (OVG Sachsen 1.8.24, 6 A 522/21; Nachricht vom 9.1.25).
  • Gewinnermittlung – AfA-Neuermittlung nach Entprägung einer Personengesellschaft: Das FG Berlin-Brandenburg (9.7.24, 8 K 8119/23) hat zur Neuermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage bei Entprägung einer Personengesellschaft entschieden. Ist hierbei eine bisher gewerblich geprägte, Immobilien vermietende GmbH & Co. KG nicht mehr nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt – weil ein Kommanditist zum Geschäftsführer bestellt wird – führt diese Entprägung zu einer Entnahme der Grundstücke aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zum Teilwert und damit zu einer Änderung der AfA-Bemessungsgrundlage (Nachricht vom 3.1.25).
  • Vertragsarztrecht – Rechtmäßigkeit einer Auflage zur Genehmigung einer Filiale: Eine Auflage zur Genehmigung einer Filiale gemäß § 24 Abs. 3 Ärzte-ZV, wonach die ärztliche Leitung des MVZ an mindestens zwei Werktagen in der Filiale tätig werden muss, ist nicht zulässig; denn eine Rechtsgrundlage für die streitgegenständliche Auflage existiert nicht (SG München 11.7.24, S 28 KA 95/22; Nachricht vom 17.12.24).
  • Umsatzsteuer – Überlassung von Kühlräumen/Kühlzellen und Räumlichkeiten für die Trauerfeier steuerbefreit? Die Überlassung von Kühlräumen/Kühlzellen sowie die Überlassung von Räumlichkeiten für die Trauerfeier stellen keine eigenständigen Hauptleistungen dar, die als Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfrei wären. Vielmehr bilden diese Leistungen gemeinsam mit der über die Nutzungsüberlassung hinausgehenden steuerpflichtigen Bestattungsleistung eine einheitliche (komplexe) Leistung (FG Berlin-Brandenburg 7.11.23, 2 K 2111/22; Rev. BFH V R 31/23; Nachricht vom 13.12.24).

AUSGABE: PFB 2/2025, S. 31 · ID: 50203206

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