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DokumentationFunktionsanalytische und -therapeutische Leistungen korrekt dokumentieren (3)
| Diagnostische Maßnahmen vor funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen (FAL/FTL) werden in der GOZ u. a. durch die Nr. 8000 (PA 08/2025, Seite 7 f.) sowie die Nrn. 8020 und 8030 (PA 07/2025, Seite 17 f.) beschrieben. Weitere Möglichkeiten, um herauszufinden, ob die Patientin / der Patient eventuell unter einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) leidet, ist ein CMD-Screening oder ein CMD-Kurzcheck. In vielen Zahnarztpraxen werden diese Maßnahmen auch bereits standardisiert durchgeführt – nur leider fehlt häufig die Dokumentation der Leistungserbringung sowie der einzelnen Ergebnisse. Diese sollte direkt in der Patientenakte erfolgen. Denn nur, was dokumentiert ist, kann auch abgerechnet werden. |
Dass FAL/FTL notwendig sind, ist gerichtlich bestätigt
FAL/FTL sind z. B. unverzichtbar vor jeder prothetischen Versorgung. Dies wurde bereits auch durch mehrere Gerichtsverfahren bestätigt, wie z. B.
- OLG München, Az. 3 U 5039/13 vom 18.01.2017Schon im Jahr 2014 gab es erste Entscheidungen
- OLG Hamm, Az. 26 U 116/14 vom 26.04.2016
- OLG Hamm, Az. 26 U 131/13 vom 04.07.2014
CMD-Screening dient als Voruntersuchung
Ein CMD-Screening ist eine Untersuchung, die dazu dient, Anzeichen einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) zu erkennen. Es dient als Voruntersuchung, um festzustellen, ob eine ausführlichere klinische Funktionsanalyse notwendig ist. Gemäß dem Formular der DGFDT (Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie, online unter iww.de/s13257) wird folgende Anamnese erhoben:
- Hat der Patient/die Patientin einmal wöchentlich oder häufiger Schmerzen
- im Schläfen- oder Gesichtsbereich,
- im Kiefer oder Kiefergelenk,
- bei der Kieferöffnung oder beim Kauen?
- Im Anschluss werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Schmerz bei Palpation des M. masseter pars superficialis?
- Kiefergelenkgeräusche?
- Schmerz bei Palpation des Kiefergelenks?
- Schmerz Kiefergelenk bei Kieferöffnung?
- Limitation Kieferöffnung?
- Okklusionsstörungen?
Die Ergebnisse liefern Anhaltspunkte, ob der Verdacht einer CMD-Problematik besteht und ggf. eine erweiterte Funktionsanalyse erforderlich ist.
Wichtig für die Dokumentation
Die Ergebnisse der Erhebung der Anamnese sowie der Untersuchungen müssen dokumentiert werden. Perfekt eignet sich hierzu natürlich das spezielle Formular der DGFDT (s. o.). Die Dokumentation kann aber auch direkt in der Patientenakte erfolgen.
CMD-Screening ist analog zu berechnen
Da die Maßnahme in der GOZ nicht enthalten ist, kann diese nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Welche Analogleistung zum Ansatz gebracht wird, sollte jede Praxis für sich ermitteln. Basis für die Ermittlung sind die Zeit und der betriebswirtschaftliche Stundensatz der Praxis.
Geht man von einer Zeitdauer von 15 Minuten und einem durchschnittlichen Stundensatz des Zahnarztes von 400,00 Euro aus, muss die Leistung mit ca. 100 Euro berechnet werden. Beispielhaft könnte hierzu die Nr. 5000 GOZ mit dem Faktor 1,8 als Analogleistung herangezogen werden:
Beispiel für eine Analogberechnung des CMD-Screenings entsprechend Nr. 5000 GOZ | ||
GOZ | Leistungstext | Euro (1,8-fach) |
5000a | CMD-Screening entsprechend Nr. 5000 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese: je Pfeilerzahn oder Implantat als Brücken- oder Prothesenanker mit einer Vollkrone (Tangentialpräparation) | 102,85 |
CMD-Kurzcheck soll weitere Hinweise auf CMD finden
Ein CMD-Kurzcheck ist eine weitere Untersuchung, die dazu dient, Hinweise auf eine craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) zu finden und den Bedarf für eine umfassendere Funktionsanalyse zu erkennen. Der Check basiert auf der manuellen Untersuchung von Kiefergelenken und Kaumuskulatur, ohne spezielle technische Hilfsmittel.
Was wird bei einem CMD-Kurzcheck untersucht?
- Mundöffnung: Asymmetrie und Einschränkungen der Mundöffnung werden beurteilt.
- Kiefergelenkgeräusche: Knacken oder Reiben im Kiefergelenk werden erfasst.
- Okklusionsgeräusche: Geräusche beim Zubeißen werden überprüft.
- Muskelpalpation: Schmerzempfindlichkeit der Kaumuskeln wird ertastet.
- Exzentrische Bewegungen: Störkontakte bei seitlichen Kieferbewegungen werden geprüft.
Wichtig | Auch die Ergebnisse des CMD-Kurzchecks sind zu dokumentieren – idealerweise in der Patientenakte.
Auch der CMD-Kurzcheck wird analog berechnet
Da die Maßnahme in der GOZ nicht enthalten ist, kann diese als Analogleistung nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Welche Analogleistung zum Ansatz gebracht wird, sollte jede Praxis für sich ermitteln. Basis für die Ermittlung sind die Zeit und der betriebswirtschaftliche Stundenkostensatz der Praxis.
AUSGABE: PA 9/2025, S. 12 · ID: 50483535