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ParodontologieSo steigern Sie PAR-Leistungen nach der GOZ (2)

Abo-Inhalt28.03.20253 Min. LesedauerVon Anita Göbel, Hummeltal

| Wie kann der tatsächliche Aufwand von erbrachten PAR-Leistungen angemessen abgebildet werden? Nach den „klassischen“ PAR-Leistungen aus dem ersten Beitrag dieses Zweiteilers in PA 03/2025, Seite 6 befassen wir uns in diesem Text mit den weiteren Behandlungen aus der parodontalen Chirurgie. Auch hier gilt, dass der 3,5-fache Faktor weitestgehend unerlässlich für eine wirtschaftliche Ausführung der Leistung ist. |

* Die Zeitangaben basieren auf einem angenommenen Praxisstundensatz von 400 Euro

** zzgl. OP-Zuschlag, ggf. zzgl. der Zuschläge 0110 (Mikroskop) und/oder 0120 (Laser)

Weiterführende Hinweise
  • So steigern Sie PAR-Leistungen nach der GOZ (1)(PA 03/2025, Seite 6)
  • Parodontitistherapie: BZÄK übersetzt BEMA- in GOZ-Leistungen – das sollten Sie wissen! (PA 10/2021, Seite 5)
  • Analoge Leistungen in der Parodontitistherapie – BZÄK beantwortet Fragen zum Thema (PA 12/2023, Seite 9)
  • Berechnung der PAR-Behandlung beim Privatpatienten nach der S3-Leitlinie – Teil 1 (PA 04/2023, Seite 3)
  • Berechnung der PAR-Behandlung beim Privatpatienten nach der S3-Leitlinie – Teil 2 (PA 05/2023, Seite 2)
  • Abrechnung der professionellen Zahnreinigung in Verbindung mit der neuen PAR-Richtlinie (PA 05/2022, Seite 6)
  • Fragen unserer Leser zur PAR-Behandlung (PA 05/2023, Seite 1)
  • Geschlossene PAR an Weisheitszähnen als GKV-Leistung? (PA 11/2022, Seite 1)

AUSGABE: PA 4/2025, S. 8 · ID: 50348162

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