Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2025 abgeschlossen.
Für ArbeitgeberAuch mehrere kurzfristige Minijobs sind möglich
| Mehrere kurzfristige Minijobs sind möglich, solange die Grenzen von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr eingehalten werden. Arbeitgeber müssen daher stets prüfen, ob bereits andere kurzfristige Beschäftigungen bestehen und diese Zeiten korrekt zusammenrechnen. Darauf hat jüngst die Minijob-Zentrale (Mitteilung vom 22.8.2025) hingewiesen. |
Die Zeitgrenzen stellen gleichwertige Alternativen dar, sodass die günstigere Variante gewählt werden kann.
Wie viel der Minijobber dabei verdient, spielt keine Rolle. Liegt der monatliche Verdienst über 556 EUR, müssen Arbeitgeber jedoch zusätzlich prüfen, ob die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird.
Bei der Zusammenrechnung der Zeiträume mehrerer Jobs, die anhand von Monaten beurteilt wurden, sind (statt der drei Monate) 90 Kalendertage einzuhalten.
Beachten Sie | Diese und weitere Hinweise der Minijob-Zentrale erhalten Sie unter www.iww.de/s14519.
AUSGABE: MRK 11/2025, S. 0 · ID: 50585269