Für Unternehmer
Bauleistungen: Neues Verfahren bei Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat auf Folgendes hingewiesen: Seit dem 6.8.2025 können Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an ...