Okt. 2024
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Besteuerungs- und VerwaltungsverfahrenInformationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer
Abo-Inhalt02.10.20242120 Min. Lesedauer
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| Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt. Weiterführende Informationen hat das BZSt unter www.bzst.de/widnr zusammengestellt. |
AUSGABE: MBP 10/2024, S. 164 · ID: 50153050
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