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SteuertickerWichtiges zu Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitern & vieles mehr auf den Punkt gebracht
Abo-Inhalt23.05.20253 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Überlassung eines Dienstwagens: BFH präzisiert Vorteilsminderung bei der Ein-Prozent-Regelung Kosten, die – wie Fähr-, Maut- oder Vignettenkosten für Privatfahrten – ausschließlich von der Entscheidung des Arbeitnehmers abhängen, mit dem Fahrzeug ein bestimmtes privates Ziel aufzusuchen, werden nicht von der Abgeltungswirkung der Ein-Prozent-Regelung erfasst. Die Übernahme solcher Kosten durch den Arbeitgeber begründet einen eigenständigen geldwerten Vorteil (BFH, Urteil vom 23.01.2025, Az. III R 33/24; Abruf-Nr. 248223; BFH, Urteil vom 18.06.2024, Az. III R 50/17, Abruf-Nr. 248294). Fahrten von Leiharbeitern zum Tätigkeitsort und erste Tätigkeitsstätte: Neues Verfahren vor dem BFH Liegt bei Leiharbeitnehmern eine dauerhafte Zuordnung nach § 9 Abs. 4 S. 3 Alt. 2 EStG zu einer ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zum Personaldienstleister (Verleiher) wiederholt vor Ablauf der Befristung bei unverändertem Vertragsinhalt verlängert wird? Dieses Verfahren wird beim BFH unter dem Az. VI R 2/25 geführt. Das FG Niedersachsen (nicht veröffentlichtes Urteil vom 18.06.2024, Az. 12 K 38/24, Abruf-Nr. 247495) hatte steuerzahlerfreundlich entschieden und eine erste Tätigkeitsstätte verneint. FG Münster: Keine erste Tätigkeitsstätte bei Kettenabordnung eines Beamten Ein Beamter, der im Wege einer faktischen Kettenabordnung an eine Ausbildungsstätte des Landes abgeordnet wird und dessen jeweils nur vorübergehende Abordnung von nicht mehr als 48 Monaten als „Versetzung“ bezeichnet wird, hat an der Ausbildungsstätte nach Ansicht des FG Münster keine erste Tätigkeitsstätte (FG Münster, Urteil vom 02.09.2024, Az. 15 K 698/22 E, Abruf-Nr. 244278). DBA-Niederlande: Neue Home-Office-Regelung für Grenzgänger geplant Das DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden soll angepasst werden: Künftig sollen Grenzgänger bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten können, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Situation ändert. Die neuen Regeln müssen noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten bestätigt werden (Pressemitteilung LfSt Nordrhein-Westfalen vom 16.04.2025 → www.iww.de/s13009 DBA-Schweiz: Grenzgängereigenschaft bei Teilzeitbeschäftigung beim BFH anhängig Bei einem Teilzeitbeschäftigten, der nur tageweise im anderen Staat beschäftigt ist, ist die Anzahl von 60 unschädlichen Tagen proportional im Verhältnis der Arbeitstage zu kürzen. Diese Auffassung vertritt das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 12.06.2024, Az. 2 K 2189/21, Abruf-Nr. 246960). Das letzte Wort hat aber der BFH. Bei ihm ist unter dem Az. VI R 31/24 die Revision anhängig. Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb des Konzerns: BAG bejaht Schadenersatz nach DSGVO Ein Arbeitnehmer kann nach einem Urteil des BAG einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen (BAG, Urteil vom 08.05.2025, Az. 8 AZR 209/21, Abruf-Nr. 248061). Rentenanpassung 2025: Rentensteigerung zum 01.07.2025 Mit der Rentenanpassung zum 01.07.2025 erhöht sich der aktuelle Rentenwert gleichermaßen in Ost und West um 3,74 Prozent. Die Renten steigen damit in diesem Jahr wieder deutlich stärker als die Preise, die nach den aktuellen Wirtschaftsannahmen in diesem Jahr voraussichtlich um 2,2 Prozent steigen. IWW-Webinare Löhne und Gehälter: Nächster Termin der Webinar-Reihe am 10.07.2025 Referent: Raschid Bouabba; mehr dazu auf https://www.iww.de/webinar/loehne-und-gehaelter |
AUSGABE: LGP 6/2025, S. 131 · ID: 50392457
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