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MandatsgestaltungDem Mandanten die eigenen Mitwirkungspflichten verdeutlichen

Abo-Inhalt16.09.20257 Min. LesedauerVon RA Hans-Günther Gilgan, Senden

| Auf den verschiedensten Veranstaltungen höre ich die Klage von Steuerberatern, dass die Auftraggeber die zur Erstellung der Arbeitsergebnisse erforderlichen Dokumente oder Informationen nicht rechtzeitig bzw. unvollständig, bisweilen gar nicht liefern. Also wird beim FA ein Fristverlängerungsantrag gestellt und der Kanzlei bzw. deren Mitarbeitenden das Letzte abverlangt. Aber das muss nicht so sein. |

Die Hilflosigkeit des Beraters angesichts des säumigen Mandanten

Vielfach ist den Auftraggebern mangels konkreter Vereinbarungen bzw. mangelhafter Grundkenntnisse nicht klar, was sie wann und in welchem Umfang liefern müssen. Dann muss die Kanzlei in jedem Einzelfall das Fehlende anfordern. Das kostet viel Zeit und Nerven. Die Entscheidung des LG Münster (5.2.25, 110 O 44/23 in KP 25, 145) zeigt einmal mehr ganz deutlich, wie hilflos sich Steuerberater in der Praxis fühlen müssen. Oder fehlt es einfach am kaufmännischen Gen? Eigentlich ist die Sache klar: Der Auftraggeber wird zur Lieferung aufgefordert, in der letzten Aufforderung wird die Mandatsniederlegung angedroht, und wenn dann nicht geliefert wird, erfolgt die Kündigung. Schlecht nur, wenn im Streitfall festgestellt werden muss, dass die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nirgends geregelt sind.

Mitwirkungspflichten schriftlich zum Vertragsbestandteil machen

Empfehlenswert wäre in diesem Fall zunächst ein schriftlicher Auftrag, in dem der Auftraggeber generell zur Mitwirkung verpflichtet wird. In der Regelung könnte dann auf das unten abgedruckte Merkblatt verwiesen werden, das die wichtigsten Mitwirkungspflichten komprimiert wiedergibt.

Sollten Sie den Auftrag nicht schriftlich dokumentiert haben, sollten Sie sich wenigstens das beigefügte Merkblatt unterschreiben lassen. Damit helfen Sie sich und gleichermaßen dem Auftraggeber, indem Sie für Klarheit über seine wesentlichen Pflichten sorgen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Sie auf die Folgen bei Nichtbeachtung hinweisen. Das ist einerseits Ausdruck ihrer Sorge um die Auftraggeberinteressen und andererseits führt es ihm vor Augen, welche Folgen seine Nichtmitwirkung für ihn haben kann.

Merkblatt / Wesentliche Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Stand: Juli 2025

Als mein Auftraggeber treffen Sie umfangreiche Mitwirkungspflichten, damit ich Ihren Auftrag ordnungsgemäß und erfolgreich bearbeiten kann. Diese Pflichten sind vertraglich und gesetzlich verankert und dienen dazu, eine effektive und rechtssichere Steuerberatung zu ermöglichen.

Zu diesen Mitwirkungspflichten zählen insbesondere:

Mitwirkungspflicht

Gegenstand der Mitwirkungspflicht

Vollständige, unaufgeforderte und rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen

Alle für die Steuerberatung notwendigen Dokumente (Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Steuerbescheide etc.) sowie Informationen (z. B. zu Einkünften, Vermögensverhältnissen, besonderen Ereignissen wie Schadensfällen).

Detaillierte, wahrheitsgemäße Auskünfte und Informationen

Nachfragen des Steuerberaters umfassend und wahrheitsgemäß zu beantworten. Das betrifft auch die genaue Beschreibung von Sachverhalten, wie z. B. bei Schadensmeldungen (Größe, Lage, Umfang des Schadens).

Meldung wesentlicher Änderungen

Information über alle wesentlichen Änderungen, die für die Steuerberatung relevant sein könnten (z. B. Wechsel der Rechtsform, neue Einkunftsquellen, besondere Geschäftsvorfälle).

Bei Rückfragen und Prüfungen mitwirken

Bei Rückfragen oder Unklarheiten müssen Sie zeitnah reagieren und ggf. fehlende Informationen nachreichen. Auch bei steuerlichen Außenprüfungen ist Ihre Unterstützung erforderlich, etwa durch die Bereitstellung von Unterlagen und die Beantwortung von Fragen der Finanzverwaltung.

Kenntnisnahme und Rücksprache

Kenntnisnahme aller schriftlichen und mündlichen meiner Mitteilungen und Rücksprache bei Unklarheiten.

Keine beeinträchtigenden Handlungen

Keine Beeinträchtigung meiner Unabhängigkeit oder die meiner Erfüllungsgehilfen.

Nutzungsvorgaben einhalten

Von mir bereit gestellte Programme dürfen nur im vorgeschriebenen Umfang genutzt werden; Hinweise zur Anwendung sind zu befolgen.

Weitergabe von Arbeitsergebnissen nur mit meiner Zustimmung

Meine Arbeitsergebnisse (insbesondere Steuererklärungen und Jahresabschlüsse) dürfen nur mit meiner Einwilligung (= vorherige Zustimmung!) an Dritte weitergegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag vorgesehen ist.

Mitwirkung bei elektronischer Kommunikation

Werden digitale Kommunikationswege genutzt, können Sie verpflichtet sein, sich an den Kosten für notwendige Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Verschlüsselung) zu beteiligen.

Fristwahrung ermöglichen

Informationen und Unterlagen sind so rechtzeitig zu liefern, dass ich gesetzliche oder behördliche Fristen einhalten kann.

Die Folgen bei unterlassener Mitwirkung sind vor allem:

  • Steuerliche Nachteile oder Schadenersatzansprüche. Ich bin nicht verpflichtet, fehlende Informationen selbst zu recherchieren oder zu ergänzen, sondern darf auf Ihre ordnungsgemäße Mitwirkung vertrauen.
  • Fristlose Kündigung des Auftrags.
  • Anspruch auf Ersatz von Mehraufwendungen oder Schäden, die durch die unterlassene Mitwirkung entstehen.
  • Vergütungsansprüche bleiben bei Verletzung der Mitwirkungspflicht unberührt
  • In bestimmten Fällen (z. B. Gefahr der Selbstbelastung) kann ein Auskunftsverweigerungsrecht bestehen, das jedoch ausdrücklich geltend gemacht werden muss.

Ort, Datum, Unterschrift Mandant

AUSGABE: KP 10/2025, S. 185 · ID: 50473839

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