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Oktober 2025Ausgewählte Online-Nachrichten auf einen Blick
Abo-Inhalt16.09.202527 Min. Lesedauer
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- Elektronischer Rechtsverkehr – Wiedereinsetzung möglich in Übergangszeit, als besonderes elektronisches Steuerpostfach ausgerollt wurde: Wenn ein Steuerberater in der Übergangszeit zwischen der erstmaligen Anwendbarkeit der gesetzlichen Regelungen über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (1.1.23) und dem späteren tatsächlichen Erhalt des für ihn bestimmten Erstregistrierungsbriefs eine Klage noch per Telefax erhebt, weil er entsprechend dem Inhalt der Verlautbarungen der Steuerberaterkammern davon ausgeht, dass eine Nutzungspflicht erst nach Zugang des Erstregistrierungsbriefs besteht, kann eine solche Klage jedenfalls unter den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung zulässig sein (BFH 6.8.25, X R 13/23, Nachricht vom 12.9.25).Bis zum Erhalt des Erstregistrierungsbriefs
- Berufsrecht – BMF legt Entwurf für Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes vor: Ziel ist es, die Regelungen zur Hilfeleistung in Steuersachen umfassend zu modernisieren und an gesellschaftliche sowie europarechtliche Entwicklungen anzupassen. Im Fokus steht insbesondere die Reform der Befugnisse zur entgeltlichen und unentgeltlichen Unterstützung bei steuerlichen Angelegenheiten (Nachricht vom 5.9.25).
- Digitalisierung – FA macht Veranlagungsvorschlag: Das FA Kassel erprobt derzeit ein deutschlandweit einmaliges Modell: Bestimmte Bürgerinnen und Bürger im Zuständigkeitsbereich müssen für das Veranlagungsjahr 2024 keine Einkommensteuererklärung mehr einreichen. Stattdessen erhalten sie automatisch einen Vorschlag für die Festsetzung der Steuer. Grundlage für die automatische Berechnung sind die bereits elektronisch vorliegenden Daten, etwa zu Lohn, Renten oder Versicherungen (Nachricht vom 28.8.25).
- Elektronischer Rechtsverkehr – Einreichung von Dokumenten auch auf USB-Stick: Im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) gelten feste Größenbeschränkungen: Pro Nachricht können maximal 1.000 Dateien mit insgesamt höchstens 200 Megabyte an die Gerichte übermittelt werden. Für umfangreichere Schriftsätze und Beweismittel gibt es nun eine neue Möglichkeit: Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) dürfen großvolumige Dokumente künftig auch auf einem USB-Stick eingereicht werden. Bislang waren nur CD und DVD zulässig (Nachricht vom 21.8.25).
AUSGABE: KP 10/2025, S. 171 · ID: 50494028
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