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CBChefärzteBrief

Planbare EingriffeFast 2.200 Ärztinnen und Ärzte waren im Jahr 2022 für das Zweitmeinungsverfahren registriert

25.01.2024350 Min. Lesedauer

| Im Jahr 2022 waren 2.176 Ärztinnen und Ärzte für das Zweitmeinungsverfahren (Abruf-Nr. 45688055) berechtigt. Das sind 600 mehr als im Vorjahr. Dazu zählen auch entsprechend qualifizierte Klinikärzte. Das belegt der aktuelle Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) über die Zahl der Ärztinnen und Ärzte im Zweitmeinungsverfahren. |

Seit Anfang 2019 haben gesetzlich Versicherte bei mittlerweile elf Eingriffen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Dazu zählen neben Eingriffen an der Wirbelsäule Tonsillektomien/Tonsillotomien, Hysterektomien, Arthroskopien am Schultergelenk, geplanter Kniegelenkersatz und Amputationen bei diabetischem Fußsyndrom. Zu drei davon (Gallenblasenentfernungen, OPs zum Hüftgelenkersatz und an Aortenaneurysmen) traten die entsprechenden Regelungen aber erst nach 2022 in Kraft, deshalb sind die Zahlen dazu im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten.

Für eine Zweitmeinung registrierte Ärztinnen und Ärzte

Eingriff

2022

2021

Schulterarthroskopie

512

451

Implantationen einer Knieendoprothese

443

341

Hysterektomie (Gebärmutterentfernung)

417

426

Eingriffe an der Wirbelsäule

302

50

Tonsillektomie

252

245

Amputation beim diabetischen Fußsyndrom

106

63

Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen

62

Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat

82

Gesamt

2.176

1.576

Weiterführende Hinweise
  • Für die Zulassungsvoraussetzungen und das Antragsverfahren siehe Beitrag online unter iww.de/cb, Abruf-Nr. 45688055.
  • G-BA-Zweitmeinungsrichtlinie online unter iww.de/s10251
  • Infoseite der KBV zum Zweitmeinungsverfahren online unter iww.de/s10252

AUSGABE: CB 3/2024, S. 1 · ID: 49885589

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