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CBChefärzteBrief

RadiologieRadiofrequenzablation von Lebermetastasen – wie abrechnen?

22.06.2023267 Min. Lesedauer

| Frage:Zur Radiofrequenzablation (RFA) von Lebermetastasen platzieren wir unter Lokalanästhesie eine RFA-Nadel. Anschließend applizieren wir 100 W über 4,5 Minuten. Welche GOÄ-Ziffern sind hier neben den Nrn. 490 und 315 GOÄ für die RFA berechnungsfähig? |

Antwort: Die RFA kann mit der Nr. 3185 GOÄ (Operation an der Leber) analog berechnet werden. Da diese Position mit 3.000 Punkten bewertet ist und es sich bei der Ursprungsleistung um die Bewertung einer offenen Operation handelt, sollte die Nr. 3185 GOÄ auch bei Metastasen in unterschiedlichen Leberlappen nur einmal angesetzt werden. Sofern mehrere Metastasen behandelt werden, kann dies über einen höheren Steigerungssatz abgebildet werden. Daneben ist die Nr. 315 GOÄ für das Einbringen der RFA-Nadel nicht berechnungsfähig, sondern lediglich die Lokalanästhesie nach Nr. 490 GOÄ.

AUSGABE: CB 9/2023, S. 2 · ID: 49552041

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