Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2024 abgeschlossen.
Elektronischer RechtsverkehrAchtung: Kindergeldantrag ist nicht über das beA möglich
| Nach dem FG Hessen darf ein Kindergeldantrag nicht über das beA eingereicht werden (20.4.23, 9 K 39/23, Abruf-Nr. 239188; BFH: III R 15/23). |
Grundsätzlich ist die Kommunikation mit den Finanzbehörden über das beA möglich. Dies richtet sich nach § 87a AO, § 3a VwVfG. Anträge und ähnliches können danach elektronisch eingereicht werden, sofern die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet. Eine Unterschrift ist im Steuerrecht nur im Ausnahmefall erforderlich, sodass in der Regel sogar auf die qeS verzichtet werden kann. Und im beA-Adressverzeichnis lassen sich die Finanzämter über den Adressaten „ELSTER“ am einfachsten finden.
Gemäß § 87a Abs. 2 AO kann eine durch Gesetz für Anträge, Erklärungen oder Mitteilungen an die Finanzbehörden angeordnete Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit nicht durch ein Gesetz etwas anderes bestimmt ist. So ist tatsächlich für alle wesentlichen steuerlichen Anträge und Erklärungen eine spezielle Übertragung per elektronischem Datensatz vorgesehen. Damit ist ausgeschlossen, eine Papiererklärung einzuscannen und (qualifiziert signiert) über das beA zu versenden. Das gilt für die Übermittlung von Vollmachtsdaten (§ 80a AO), Steuererklärungen und Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 6-8 AO), E-Bilanzen (§ 5b EStG) oder die Anlage EÜR (§ 60 EStDV).
Allerdings ist § 67 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 EStG lex specialis zu § 87a AO. Danach ist eine elektronische Kommunikation mit der Kindergeldkasse nur über den amtlichen Datensatz möglich. Das schließt nach dem Willen des Gesetzgebers die beA-Nutzung aus (vgl. BT-Drucksache 14/9000, S. 35 f.) Damit dürfte zugleich auch die nach altem Recht zugelassene Antragstellung per E-Mail formwidrig sein (offen gelassen für die aktuelle Rechtslage: BFH 12.10.23, III R 38/21). Wegen der Auszahlungsbeschränkung sechs Monate rückwirkend ab Antragstellung sollte bei dem Antrag auf Kindergeld im Zweifel die „echte“ Schriftform eingehalten werden, zu der auch ein unterschriebenes Fax zählt.
AUSGABE: AK 2/2024, S. 20 · ID: 49801416