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Fördermittel für die KanzleiDigitale Infrastruktur wird bundes- und landesweit wieder gefördert

Leseprobe31.08.20227705 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Raphael Szkola, Berlin)

| Seit dem 22.6.22 stehen wieder Fördertöpfe für die Digitalisierung (in der Anwaltskanzlei) zur Auszahlung bereit. |

Für freiberuflich Tätige gibt es auf Bundesebene die „Digital Jetzt“-Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (iww.de/s6753; siehe dazu auch schon AK 21, 167).

Auf Landesebene bietet z. B. Hessen als Bundesland mit bundesweit einer der höchsten Anwaltsdichten ein attraktives Förderprogramm: Der „DIGI-Zuschuss“ ermöglicht es, IKT-Hard- und Software (Informations- und Kommunikationstechnik) zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen anzuschaffen, eine Sicherheitslösung zu implementieren und Mitarbeiter auf den neuen digitalen Systemen zu schulen (Einzelheiten zur nächsten Förderrunde seit dem 30.8.22: iww.de/s6735; Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s6734).

AUSGABE: AK 9/2022, S. 146 · ID: 48501078

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