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VerfahrensrechtGerichtsverhandlung per Video: Unter bestimmten Umständen genügt auch die Tonübertragung

Abo-Inhalt19.03.20223387 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von RA Dr. Stefan Rinke, Berlin)

| Eine Video-Gerichtsverhandlung kann nach § 295 ZPO auch ohne Bildübertragung nur per Tonübertragung durchgeführt werden (OLG Saarbrücken 15.7.21, 4 U 48/20, Abruf-Nr. 227788). |

Da in dem speziellen Fall die fehlende Bildübertragung protokolliert und von keiner Partei gerügt worden war, konnte der Verstoß gegen § 128a ZPO gemäß § 295 ZPO geheilt werden. Die Verfahrensgrundsätze sind insofern dispositiv (Quelle: RA-MICRO News, mehr lesen unter iww.de/s6107).

AUSGABE: AK 4/2022, S. 55 · ID: 48026476

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