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Digitales MarketingUsability der Kanzleiwebsite: 5 Tipps für entscheidend mehr Nutzerfreundlichkeit

Abo-Inhalt23.01.2022570 Min. LesedauerVon Ann-Kathrin Gräfe, Berlin

| Wie nutzerfreundlich ist Ihre Website? Finden Mandanten und Bewerber dort schnell die gewünschten Informationen? Mithilfe von Usability-Tests, bei denen echte Nutzer eine Website auf den Prüfstand stellen, lassen sich hierüber verlässliche Aussagen treffen. Der folgende Beitrag verrät fünf grundlegende Tipps für die Optimierung Ihrer Kanzleiwebsite. |

1. Das ist Usability und so wird sie getestet

Übersetzt bedeutet Usability so viel wie „Gebrauchstauglichkeit“ (s. dazu auch DIN EN ISO 9241-11). Verwendet wird der Begriff erst seit den 1980er Jahren – aber wie Menschen mit Maschinen umgehen, war natürlich vorher schon Thema. Spätestens seit der Erfindung von gewaltigen Geräten wie Dampflokomotiven oder Kraftwerken und etlichen schrecklichen Unfällen nach Bedienungsfehlern war klar: Menschen benutzen Maschinen nicht immer so, wie deren Schöpfer sich das vorgestellt haben.

Zwar ist es kaum lebensgefährlich, eine Website zu bedienen – aber mithilfe von Usability-Tests lassen sich auch hier wertvolle Erkenntnisse gewinnen. Denn genau wie bei großen Maschinen gilt: Um eine größtmögliche Nutzerfreundlichkeit zu erreichen, müssen potenzielle Schwachstellen aufgedeckt werden. Für Websites gibt es verschiedene Testmöglichkeiten:

  • Eine gängige Methode ist der moderierte Nutzertest, bei dem Benutzer eine Anwendung testen und dabei von einem Moderator beobachtet werden.
  • Beim Eye- oder Mousetracking zeichnen Kameras und Software die Wege auf, die das Auge des Nutzers bzw. sein Mauszeiger nimmt.
  • Schnelles Feedback wiederum gibt es mithilfe von Online-Fragebögen.

Je nach Methode variiert der Aufwand, den ein Usability-Test mit sich bringt. Allerdings: Sie als Kanzleiinhaber müssen sich auf keinen Fall um riesige Testmengen kümmern – aufschlussreiche Ergebnisse erhalten Sie schon mit geringem Aufwand. Laut einer Studie des Usability-Experten Jakob Nielsen decken bereits fünf Testpersonen 80 Prozent aller Usability-Probleme auf. Mithilfe des Usability-Tests nehmen Website-Besitzer Abstand von auf Annahmen basierten Diskussionen im Team und können stattdessen tatsächlich nachvollziehen, wie andere Menschen mit ihrer Anwendung umgehen. Dabei offenbart sich schnell, was die Nutzer gleich verstehen und an welchen Stellen sie Probleme haben.

2. So können Sie die Usability konkret erhöhen

Insgesamt sollten Sie einen Usability-Test im Hinblick auf folgende Fragestellungen durchführen:

  • Versteht die Testperson innerhalb kürzester Zeit, was sie auf der Website erwartet?
  • Ist die Navigation auch für einen unerfahrenen Nutzer verständlich?
  • Findet die Testperson mit einem Blick auf die Seite die wichtigsten Informationen?

Um positive Antworten auf diese Fragen zu erhalten, können Sie die Kanzlei-Website mit den folgenden fünf einfachen Maßnahmen optimieren:

a) Halten Sie die gängigen Web-Konventionen ein

Web-Konventionen sind Funktionen, die auf den meisten Websites standardmäßig enthalten sind. Nutzer verstehen sie, ohne über ihre Bedeutung nachdenken zu müssen. Gängige Web-Konventionen sind u. a.:

  • Das Kanzleilogo – falls vorhanden – befindet sich oben auf der Seite. Nutzer können es anklicken, um auf die Startseite zu gelangen.
  • Das Navigationsmenü befindet sich ebenfalls oben oder alternativ am linken Rand.
  • Standardlinks zu Datenschutzerklärung, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Impressum o. Ä. befinden sich unten auf der Seite.
  • Hyperlinks – also Verweise auf andere Seiten – sind farblich gekennzeichnet.

Nutzerfreundliche Kanzlei-Websites erfüllen diese Erwartungen. Kollegen, Mandanten und Bewerber müssen die Funktionsweise der Website also nicht erlernen, sondern finden sich auf Anhieb und intuitiv zurecht.

b) Ermöglichen Sie einfaches Navigieren

Genauso, wie das Einhalten von Web-Konventionen, trägt eine einfache Navigation zur Orientierung bei. Die meisten Internetnutzer gelangen mit einer bestimmten Fragestellung im Kopf auf eine Website und haben wenig Lust, sich endlos durchzuklicken. Eine nutzerfreundliche Navigation

  • ... bietet Orientierung: Das Navigationsmenü ist idealerweise ganz oben auf der Website platziert, weil es dort sofort ins Auge fällt. Die Menüpunkte zu den einzelnen Informationen sind ihrer Wichtigkeit entsprechend von links nach rechts platziert. Übergeordnete Inhalte kommen in den sichtbaren Bereich des Navigationsmenüs, untergeordnete Inhalte offenbaren sich beim Ausklappen. Der aktive Menüpunkt ist hervorgehoben – z. B. durch Fettung oder eine andere Farbe.
  • ... leitet zur gewünschten Information: Die Menüpunkte sind eindeutig benannt, damit sich die Besucher zurechtfinden und nicht raten müssen, was sich dahinter verbirgt. Die Hauptmenüpunkte einer Kanzlei-Website könnten beispielsweise lauten: Unser Team – Unsere Leistungen – Unsere Honorare – Praktisches für Mandanten – Karriere – Kontakt
  • ... ist nicht überladen: Das Navigationsmenü dient als Fixpunkt für die Orientierung auf der Website. Ist es zu überladen, verlieren Besucher den Überblick. Mehr als sieben Menüpunkte sollte Ihre Navigation daher nicht enthalten.

c) Erzielen Sie Aufmerksamkeit mit starken Inhalten

Um die Besucher Ihrer Website nicht zu langweilen, empfiehlt es sich, Informationen nur so ausführlich wie nötig zu präsentieren. Nutzer können sich besser orientieren, wenn Absätze, Zwischenüberschriften und Bildmaterial Textblöcke auflockern.

Die wichtigsten Inhalte sollten außerdem so platziert sein, dass sie sofort ins Auge springen. Dafür können Sie vom „Schema F“ Gebrauch machen: Der Eye-Tracking-Studie von Jakob Nielsen zufolge betrachten Nutzer Websites auf eine Weise, die den Buchstaben F ergibt. Das heißt: Der Blick beginnt in der linken oberen Ecke, bewegt sich dann horizontal zur rechten oberen Ecke, schwenkt zurück nach links und dann wieder nach rechts. Inhalte, die oben und links erscheinen, werden also als am wichtigsten wahrgenommen. Das heißt konkret:

Praxistipp | Liefern Sie Informationen und Texte, mit denen Ihre Besucher wirklich etwas anfangen können (z. B. wcr.iww.de). So braucht z. B. kein Mandant eine monatlich aktualisierte Rechtsprechungsübersicht, freut sich aber über einen „Steuertipp“ oder ein Vollmachtsformular. Beschreiben Sie unter Ihren Leistungen typische Anliegen Ihrer Mandanten und zeigen Sie, dass Sie wissen, worauf es Ihren Mandanten ankommt. Nennen Sie Bewerbern, was Sie ihnen bieten, was Sie von ihnen erwarten und machen Sie Ihren Bewerbungsprozess transparent.

  • Die wichtigsten Inhalte gehören an den oberen Bildschirmrand, weil sie dort am ehesten gesehen werden. Daher ist es auch sinnvoll, die Navigation dort zu platzieren.
  • Das Kanzleilogo sollte oben links oder rechts positioniert werden. Dort wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit bemerkt und sorgt für einen Wiedererkennungswert.
  • In Texten sollte das Wichtigste in den ersten beiden Absätzen stehen. Diese werden am häufigsten gelesen, während der Rest des Textes wahrscheinlich nicht mehr gelesen wird.

d) Stimmen Sie das Layout ab

Für das Website-Design lautet das oberste Gebot: Konsistenz (= Geschlossenheit). Nutzen Sie passende und immer die gleichen Farben, sodass Sie einen Wiedererkennungswert schaffen. Sorgen Sie mit der 60-30-10-Regel für eine gewisse Ruhe und Ästhetik auf der Website. Dabei macht die Hauptfarbe 60 Prozent des Layouts aus, eine Komplementärfarbe 30 Prozent und eine dritte Farbe setzt mit 10 Prozent auf Highlights.

Für ein stimmiges Aussehen sollten Sie zudem eine einzige Schriftart für die gesamte Website wählen. Mithilfe unterschiedlicher Schriftstärken können Sie Akzente setzen. Wenn Sie mehr als eine Schriftart verwenden möchten, können Sie eine Schrift mit Serifen mit einer serifenlosen Variante kombinieren, die gut miteinander harmonieren. Wichtig sind außerdem ein genügend großer Zeilenabstand sowie ein guter Kontrast zum Hintergrund der Website: Von gelber Schrift auf grünem Grund bekommen Besucher wahrscheinlich Kopfschmerzen – bei schwarzer Schrift auf weißem Grund lässt sich dagegen alles mühelos entziffern.

e) Setzen Sie eine einprägsame Internetadresse ein

Eine gut gewählte Internetadresse rundet die nutzerfreundliche Website ab. Aber wie sieht eine solche Adresse aus? Die Antwort ist simpel: Website-Besucher wünschen sich Namen, die gut verständlich und leicht zu merken sind. Während offiziell 63 Zeichen erlaubt sind, sollten Sie auf keinen Fall aufs Ganze gehen. Denn eine Internetadresse wie www.rechtsanwaltskanzleispezialisiertauffamilienrechtinberlin.de dürfte wohl jeden noch so hartgesottenen Nutzer abschrecken. Sinnvoller ist eine prägnante Domain, die sich auf das Wesentliche konzentriert, z. B. www.familienrecht-berlin.de oder noch kürzer www.familienrecht.berlin. Während der Hauptteil der Adresse die Spezialisierung verrät, macht die Endung „.berlin“ den Standort deutlich.

Konkrete Endungen wie .berlin sind gerade für regionale Kanzleien sinnvoll, weil potenzielle Mandanten Angebote so leichter filtern können und nicht erst in den Inhalten der Website stöbern müssen. Neben .berlin gibt es in Deutschland bisher die Endungen .hamburg, .koeln, nrw, .ruhr, .saarland und .bayern.

Fazit | Gehören Sie zu den Websiteinhabern, die sich mit der Usability ihres Online-Auftritts noch nicht auseinandergesetzt haben? Dabei liefert ein Usability-Test schnell praktische und relevante Ergebnisse für die verbesserte Nutzerfreundlichkeit Ihrer Website. Mithilfe der vorgestellten Tipps steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Testpersonen Ihre Kanzleiwebsite positiv bewerten und ein rundum optimales Surferlebnis erfahren.

AK_Grafik_Nutzerfreundliche Website.eps (© IWW Institut)
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© IWW Institut

AUSGABE: AK 2/2022, S. 29 · ID: 47743526

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