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RechnungsstellungOnline-Mahnantrag: So kommen Sie in zehn Schritten zu Ihrem Geld
| Wenn ein Patient trotz mehrerer Mahnungen Ihre Rechnung nicht zahlt, dann bleibt Ihnen als letzter Schritt nur die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen. Am kostengünstigsten ist für Sie die Beantragung eines Mahnbescheids. Denn hierbei handelt es um ein standardisiertes Verfahren, bei dem ein Formular auszufüllen ist. Allerdings geht dies nur noch online auf der Website der deutschen Mahngerichte (und nicht mehr auf Papierformularen). Wie Sie dabei vorgehen, fasst AAZ zusammen. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Wählen Sie das zuständige Mahngericht aus
- 2. Wählen Sie die Versandart
- 3. Geben Sie Ihre Daten als Antragstellerdaten ein
- 4. Geben Sie die Antragsgegnerdaten ein
- 5. Legen Sie Art des Mahnverfahrens, Hauptforderung und Zinsen fest
- 6. Stellen Sie Ihre Nebenforderungen!
- 7. Wählen Sie das Prozessgericht aus
- 8. Vervollständigen Sie ggf. weitere allgemeine Angaben zum Antrag
- 9. Geben Sie den ausgedruckten Antrag zur Post
- 10. Sobald der Bescheid dem Patienten zugestellt wurde
1. Wählen Sie das zuständige Mahngericht aus
Rufen Sie zunächst die Homepage (online-mahnantrag.de) auf. Dort werden Sie zunächst aufgefordert, das Bundesland anzugeben, in dem Sie Ihren Wohnsitz / Ihren Praxissitz haben. Nach Auswahl des Bundeslandes sucht das System automatisch das in dem Bundesland zuständige Mahngericht aus, das Ihnen dann in der Zusammenfassung des Antrags angezeigt wird. Klicken Sie dann den Button „weiter“.
2. Wählen Sie die Versandart
Für Sie kommen zwei Versandarten infrage:
- Druck auf Papier und Übermittlung auf dem Postweg (Barcode)
- Antrag unter Nutzung des neuen Personalausweises, wenn Sie eine Aus-weisApp installiert haben.
Im Zweifel entscheiden Sie sich für Druck auf Papier und den Postversand. Wenn Sie die von Ihnen gewünschte Versandart ausgewählt haben.
- Klicken Sie dann den Button „weiter“.
3. Geben Sie Ihre Daten als Antragstellerdaten ein
Das nun folgende Eingabeverfahren besteht aus acht Schritten. Sie können den ersten Schritt (Prozessbevollmächtigten erfassen) überspringen und gleich zur Erfassung der Antragstellerdaten gehen.
- Klicken Sie dann den Button „>“.
Wählen Sie auf der dann folgenden Seite den „Weiter-Button“ unter „Ich bin Antragsteller“. Auf der sich dann öffnenden Seite wählen Sie den Reiter „Privatperson“ aus, auch wenn Sie den Mahnbescheid für die Praxis (= Firma) beantragen, sofern Sie Alleininhaber der Praxis sind. Als Einzelfirma werden nur eingetragene Kaufleute vom System registriert, nicht aber freiberuflich tätige (Zahn-)Ärzte oder Therapeuten. Tragen Sie in den weiß hinterlegten Zeilen die Angaben zu Ihrer Person ein. Die übrigen Reiter können Sie unbeachtet lassen.
- Klicken Sie dann den Button „weiter“.
Auf der folgenden Seite sehen Sie die gemachten Angaben. Klicken Sie dann den Button „Nein“, ebenso auf der folgenden Seite, wenn Sie alleine den Antrag stellen.
- Klicken Sie dann den Button „>“.
4. Geben Sie die Antragsgegnerdaten ein
Auf der dann folgenden Seite erfassen Sie die Daten Ihres säumigen Patienten unter der Registerkarte „Herr/Frau“.
- Klicken Sie dann den Button „>“.
War Ihr Patient minderjährig oder stand er unter rechtlicher Betreuung, müssen Sie auf der folgenden Seite „ja“ anklicken und die entsprechenden Daten des gesetzlichen Vertreters angeben, ansonsten klicken Sie „nein“. Ihre Rechnung ist in der Regel auf den Namen eines einzelnen Patienten ausgestellt, auf den folgenden Seite drücken Sie daher den Button „nein“.
5. Legen Sie Art des Mahnverfahrens, Hauptforderung und Zinsen fest
Sie führen ein „Reguläres Mahnverfahren“ durch, die entsprechende Auswahl ist voreingestellt. Klicken Sie dann den Button „>“.
Auf der folgenden Seite müssen Sie Angaben zu Ihrer Forderung machen. Wichtig | Sind mehrere Rechnungen nicht bezahlt, müssen Sie für jede Rechnung einzeln Angaben machen.
- (Zahn-)Ärzte wählen als Kat-Nr. „2“ aus.
Unter der Rubrik „Nähere Angaben zum Anspruch“ wählen Sie im ersten leeren Feld die Bezeichnung „Rechnung“ aus und geben darunter die Rechnungsnummer sowie bei „Anspruch vom“ das Rechnungsdatum ein. Das Feld „bis“ können Sie leer lassen. Den Rechnungsbetrag fügen Sie in der folgenden Zeile ein. In der Regel ist Ihr Patient kein Kreditgeber, das folgende Feld lassen Sie daher unbeachtet.
- Klicken Sie dann den Button „>“.
Auf der folgenden Seite werden Ihnen vier Möglichkeiten geboten:
Merke | Die Verzinsung vor Zustellung ergibt dann Sinn, wenn Sie den Patienten z. B. auf der Rechnung oder in der Mahnung deutlich darauf hingewiesen haben, dass bei Nichtzahlung bis zu einem genau genannten Datum Zinsen zu zahlen sind. Haben Sie dies nicht getan, lassen Sie es bei der Option „Verzinsung ab Zustellung Mahnbescheid“. |
- Die Option Abtretung/Forderungsübergang bleibt in den folgenden Ausführungen unberücksichtigt. Sie kommt nur infrage, wenn Sie eine Forderung z. B. aus einer Praxisübernahme übernehmen):
- Wenn Sie Zinsen auf den Rechnungsbetrag wollen, dann wählen Sie „Zinsangaben zum Anspruch erfassen“ und klicken den „Weiter-Button“. Auf der folgenden Seite geben Sie beim Zinssatz „5 %“ ein und setzen ein Häkchen vor „-Punkte über dem Basiszinssatz“. Vorgegeben ist „jährliche Verzinsung“, hier müssen Sie nichts ändern. In der Regel ist der zu verzinsende Betrag identisch mit dem Rechnungsbetrag, sodass Sie die folgende Zeile überspringen können. Ein Datum für den Verzinsungsbeginn müssen Sie eingeben, wenn die Verzinsung vor Zustellung des Mahnbescheids beginnen soll.So verzinsen Sie Ihre Forderung
- Wenn Sie keine weiteren Angaben machen wollen, dann wählen Sie den letzten Punkt aus und klicken auf „Weiter“.
- Wollen Sie eine weitere Rechnung erfassen, wählen Sie „einen weiteren Anspruch oder ausgerechnete Zinsen erfassen/ändern“ aus. Gehen Sie dann die oben beschriebenen Schritte nochmals für die nächste Rechnung durch.
- Klicken Sie jeweils auf den Button „>“.
6. Stellen Sie Ihre Nebenforderungen!
Haben Sie alle Rechnungen nebst Verzinsung erfasst und den „Weiter-Button“ geklickt, nachdem Sie die Folgeaktion „keine weiteren Angaben zu Hauptforderung und Zinsen machen“ gewählt haben, können Sie auf der dann folgenden Seite Nebenforderungen und Auslagen erfassen. Dies sind z. B. Mahnkosten oder die Portokosten für den Versand des Mahnbescheids (unter dem ersten Punkt „Auslagen“). Haben Sie das auf Ihren Fall Zutreffende ausgefüllt, dann klicken Sie auf den Button „>“.
Die dann folgende Seite betrifft die Anwaltsvergütung, dies spielt für Sie keine Rolle, weil Sie den Mahnbescheid selbst beantragen. Damit Sie weitermachen können, müssen Sie jedoch den letzten Punkt „Ich verzichte …“ auswählen.
- Klicken Sie dann den Button „>“.
7. Wählen Sie das Prozessgericht aus
Auf der dann folgenden Seite wird Ihnen das vom System ausgewählte, für den Wohnort Ihres Patienten zuständige Prozessgericht angezeigt. Prozessgericht ist das Gericht, bei der die Angelegenheit entschieden wird, wenn der Patient gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt. Auf diese Angaben können Sie sich verlassen und klicken Sie dann den Button „>“.
8. Vervollständigen Sie ggf. weitere allgemeine Angaben zum Antrag
Auf der folgenden Seite können Sie ganz oben ein Geschäftszeichen, z. B. die Patientennummer, eingeben, können das Feld aber auch leer lassen. Sie müssen dann ankreuzen, dass Ihr Anspruch von einer Gegenleistung (= Behandlung) abhängig ist, diese aber bereits erbracht wurde.
- Klicken Sie dann den Button „>“.
Auf der nächsten Seite geben Sie die Bankverbindung an, auf die der Patient Zahlung leisten soll und ob Sie als Antragsteller der Kontoinhaber der genannten Bankverbindung sind.
- Klicken Sie dann den Button „>“.
Sie bekommen nun in einer Übersicht die von Ihnen getätigten Angaben angezeigt, können diese nochmals überprüfen und bei Fehlern oder fehlenden Angaben über den jeweiligen Button „bearbeiten“ ändern. Hat das System Auffälligkeiten entdeckt, wird Ihnen dies als Fehlermeldung am rechten Rand angezeigt. Wenn alles stimmt,
- klicken Sie den Button „>“.
Es folgt eine Seite „Drucken/ Signieren“. Hier müssen Sie entsprechend der von Ihnen gewählten Versandart die passende Registerkarte auswählen – z. B. „Barcode“, bestätigen, dass Sie die Hinweise gelesen haben.
- Klicken Sie dann den Button „Herunterladen und drucken“.
Ggf. zweimal, wenn Sie einen Ausdruck für Ihre Unterlagen benötigen.
- Klicken Sie dann den Button „>“.
Und auf der folgenden Seite, dass Sie die Seite verlassen – oder einen weiteren Antrag stellen wollen.
9. Geben Sie den ausgedruckten Antrag zur Post
Geben Sie dann den ausgedruckten Antrag zur Post. Den Rest macht das Mahngericht. Sollten Rückfragen auftreten, erhalten Sie Post vom Mahngericht, ansonsten nach einigen Wochen die Benachrichtigung, dass der Mahnbescheid erlassen, dem Antragsgegner zugestellt wurde und Sie die in dem Schreiben ausgewiesenen Gerichtskosten (am besten gleich) bezahlen sollen.
10. Sobald der Bescheid dem Patienten zugestellt wurde
Wurde der Mahnbescheid dem Patienten zugestellt und der Patient
- zahlt im Idealfall den im Mahnbescheid ausgewiesen Gesamtbetrag, dann ist die Sache erledigt.
- zahlt nur den ursprünglichen Rechnungsbetrag, müssen Sie entscheiden, ob Sie Zinsen und Gerichtskosten weiterverfolgen wollen oder nicht. Wenn nein, dann ist die Sache erledigt, dann müssen Sie nichts mehr machen. Wenn ja, dann müssen Sie einen Vollstreckungsbescheid unter Berücksichtigung des gezahlten Betrags beantragen.
- zahlt nichts, dann müssen Sie einen Vollstreckungsbescheid (= Folgeantrag“ auf der o. g. Homepage beantragen.
- legt Widerspruch ein, so werden Sie darüber vom Mahngericht schriftlich informiert und zur Zahlung weiterer Gerichtskosten aufgefordert. Wenn Sie diese eingezahlt haben, wird das Verfahren vom Mahngericht an das zuständige Prozessgericht abgegeben. Dieses fordert Sie dann auf, Ihren Anspruch in der einer Klage entsprechenden Form zu begründen. Wenn Sie dieses Schreiben vom Prozessgericht erhalten haben, dann gehen Sie damit zum Anwalt, der dann für Sie das Entsprechende veranlasst.Legt der Patient Widerspruch ein, müssen Sie Klage erheben!
AUSGABE: AAZ 7/2025, S. 15 · ID: 50431453