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ProthetikDie Abrechnung von Unterfütterungen im Überblick
| Unterfütterungen gehören in der Zahnarztpraxis zum Tagesgeschäft. Dennoch zeigen sich Schwierigkeiten bei der Zuordnung des BEMA-Honorars sowie bei der Schnittstelle zur GOZ. Auch in der Kombination mit anderen Wiederherstellungsmaßnahmen wird oft Honorar verschenkt, weil einzelne Leistungspositionen aus dem BEMA oftmals vergessen werden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die multiplen Arten der Unterfütterung und die Möglichkeiten der Abrechnung. |
Anspruchsgrundlage nach Festzuschusskompendium
Bei der Befundklasse 6 liegt der Schwerpunkt auf der Wiederherstellung der Prothesenfunktion. Daher ist nach der zugehörigen Protokollnotiz für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung nicht die Art der Versorgung maßgeblich. Somit können an privaten Versorgungen, gleich- oder andersartigem Zahnersatz Befunde nach der Festzuschussklasse 6 vorliegen und trotzdem eine Regelversorgung auslösen.
Protokollnotiz zur Befundklasse 6: |
„Für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich. Liegen die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach 6.0 bis 6.10 vor und ist die jeweilige Wiederherstellungsmaßnahme als Regelversorgung abgebildet, handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der Regelversorgung.“ |
Davon abzugrenzen ist die identische Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen. Diese Maßnahmen sind ausschließlich in der Befundklasse 7 geregelt. Unterfütterungen von Zahnersatz sind den Festzuschuss-Befundklassen 6.6 und 6.7 zuzuordnen.
Unterfütterungs-Festzuschüsse im Überblick | ||
Festzuschuss | Inhalt | Wertigkeit bei 60 % |
6.6 | Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese
| 103,15 Euro |
6.7 | Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese (Cover-Denture-Prothesen), je Prothese
| 124,21 Euro |
Gemäß dem Kommentar Liebold/Raff/Wissing gehören auch Unterfütterungen mit der Verwendung von weichbleibendem Kunststoff zur vertragszahnärztlichen Versorgung.
Berechnung von Unterfütterungen nach dem BEMA ...
Unterfütterungen von Zahnersatz sind im BEMA nach den Nrn. 100c ff. beschrieben:
BEMA-Gebührenpositionen zu den Festschussklassen 6.6 und 6.7 | ||
BEMA | Leistung | Punkte |
100c | Teilunterfütterung einer Prothese | 44 |
100d | vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren | 55 |
100e | vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer | 81 |
100f | vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschließlich funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer | 81 |
Mit der Berechnung nach den BEMA-Nrn. 100c ff. sind folgende Maßnahmen abgegolten:
- Abformungen, ggf. auch des GegenlagersDiese Maßnahmen sind mit BEMA-Nr. 100c ff. abgegolten!
- Auftragen des selbst härtenden Prothesenkunststoffes
- Polieren/Glätten bei Teilunterfütterungen im direkten Verfahren
- Einprobe/Einpassen/Eingliedern der Wiederherstellungsmaßnahme
- Nachkontrolle/Korrekturen
Auch bei partiellem Zahnersatz nach dem Festzuschuss 6.6 kann indirekt, vollständig mit funktioneller Randgestaltung unterfüttert werden. Die Festzuschüsse sind nicht an ein bestimmtes BEMA-Honorar gekoppelt.
Auch auf Wiederherstellungsmaßnahmen übernimmt die Zahnarztpraxis eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 12 Sozialgesetzbuch V ist stets primär zu prüfen, ob die vollständige Kau- und Funktionstüchtigkeit mit einer Wiederherstellungsmaßnahme möglich ist. Erst bei Ausschluss ist eine neue prothetische Versorgung zu erwägen.
... und nach der GOZ
Seit dem 01.01.2004 ist die vollständige Unterfütterung im direkten Verfahren nicht mehr Bestandteil des BEMA und damit auch nicht mehr der vertragszahnärztlichen Versorgung zugehörig. Eine Bezuschussung durch die Krankenkassen ist damit ausgeschlossen. Diese Art der Unterfütterung ist eine rein private Leistung nach GOZ.
GOZ-Gebührenpositionen zu Unterfütterungen | ||
GOZ | Leistung | Euro (2,3-fach) |
5270 | Teilunterfütterung einer Prothese | 23,28 |
5280 | vollständige Unterfütterung einer Prothese | 34,93 |
5290 | vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer | 58,21 |
5300 | vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer | 69,85 |
Praxisbeispiele
Die folgenden drei Abrechnungsbeispiele zeigen verschiedene Arten der (Teil-)Unterfütterung.
1. Modellgussprothese im Ober- und Unterkiefer
Im Oberkiefer (OK) wird eine Modellgussprothese im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung unterfüttert, im Unterkiefer (UK) erfolgt eine indirekte Teilunterfütterung einer Modellgussprothese.
Befunde und Festzuschüsse | ||
Befund-Nr. | Zahn/Gebiet | Anzahl |
6.6 | OK | 1 |
6.6 | UK | 1 |
BEMA-Z: | ||
BEMA | Zahn/Gebiet | Anzahl |
100e | OK | 1 |
100c | UK | 1 |
89 | je Plan | 1 |
2. Indirekte Teilunterfütterung einer Cover-Denture-Prothese
Im OK wird eine Cover-Denture-Prothese im indirekten Verfahren teilunterfüttert.
Befunde und Festzuschüsse | ||
Befund-Nr. | Zahn/Gebiet | Anzahl |
6.7 | OK | 1 |
BEMA-Z: | ||
BEMA | Zahn/Gebiet | Anzahl |
100c | OK | 1 |
3. Aufwendige Neuaufstellung mit Reparatur und Randformgestaltung
Diese aufwendige Neugestaltung betrifft je eine partielle Prothese im OK und UK: Die (künstlichen) Zähne 14–16, 25, 27, 37, 36, 46 und 47 werden neu aufgestellt. An den Kronen regio 35, 34, 44 und 45 sind Facettenreparaturen notwendig. Im UK erfolgt eine vollständige, indirekte Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung.
Befunde und Festzuschüsse | ||
Befund-Nr. | Zahn/Gebiet | Anzahl |
6.2 | OK, UK | 2 |
6.6 | UK | 1 |
6.9 | 44, 34 | 2 |
BEMA-Z: | ||
BEMA | Zahn/Gebiet | Anzahl |
100b | OK | 1 |
100f | UK | 1 |
24b | 34, 44 | 2 |
89 | je Plan | 1 |
GOZ-Honorar | ||
GOZ | Zahn/Gebiet | Anzahl |
2320 | 35, 45 | 2 |
Es handelt sich um eine Kombination aus mehreren Wiederherstellungsmaßnahmen. Festzuschüsse 6.0 bis 6.5 sind nicht kombinierbar. Wegen der Zuordnung der Festzuschusskombinationen orientieren Sie sich an der Festzuschusstabelle.
Erläuterungen zum 3. Praxisbeispiel |
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AUSGABE: AAZ 6/2025, S. 5 · ID: 50285097