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EBZEBZ bei Zahnersatz: So gehen Sie bei falschem Bonus und Fehlermeldungen der Kassen vor
| Zahnarztpraxen erhalten von den Krankenkassen zurzeit vermehrt Berichtigungsanträge, weil sie einen höheren Bonus für Zahnersatz abgerechnet haben als von der Krankenkasse genehmigt. Auch Fehlermeldungen wegen veralteter E-Formulare häufen sich. AAZ zeigt, wie Sie vorgehen können. |
So lässt sich eine falsche Bonusstufe korrigieren
Die Krankenkasse übermittelt per elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) im Antwortdatensatz auch die genehmigte Bonusstufe für den Patienten. Stimmt diese aufgrund des vorgelegten Bonusheftes oder nach Auffassung des Patienten nicht, kann wie folgt vorgegangen werden:
Wurde ein zu niedriger Bonus genehmigt? – So gehen Sie vor |
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Gegen die aktuellen Fehlermeldungen hilft nur ein Softwareupdate
Unabhängig von diesem Sachverhalt werden aktuell viele EBZ-Anträge und Mitteilungen von Krankenkassen mit der Fehlermeldung „Verwendung einer ungültigen Versionsnummer (Logische Version)“ abgelehnt. Wie kann das verhindert werden?
Es gab zum 01.04.2024 Änderungen in der „Technischen Anlage zum Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte“ (EBZ, Version 1.7), die auch Änderungen bei den E-Formularen mit sich brachten. Die Krankenkassen stellen fest, dass eine zunehmende Anzahl von Anträgen nicht mit der aktuellen Version versendet worden sei. Das bedeutet für die Zahnarztpraxis, dass zwingend entsprechende Updates von dem jeweiligen Softwarehersteller eingespielt werden müssen. Das empfiehlt sich ohnehin in regelmäßigen Abständen, um mögliche Sicherheits- und Funktionsupdates zu erhalten.
AUSGABE: AAZ 9/2024, S. 5 · ID: 50128248