FeedbackAbschluss-Umfrage

ProthetikSo rechnen sie ein Umarbeiten des „normalen“ Zahnersatzes zur Suprakonstruktion ab

Abo-Inhalt01.05.2024362 Min. LesedauerVon Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangershausen

| Der Halt einer Prothese kann durch das Inserieren von Implantaten bedeutend verbessert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich nur in bestimmten Fällen an den Kosten. Welche Fälle das sind und wie das Umarbeiten einer bestehenden Prothese zu einer Suprakonstruktion abgerechnet wird, erläutert dieser Beitrag. |

Dies sind Indikationen für eine GKV-Beteiligung

Die GKV beteiligt sich nur begrenzt an der Umarbeitung einer prothetischen Versorgung zur Suprakonstruktion. Mögliche Voraussetzungen sind:

  • Atrophierter Kiefer (Zahnersatz-Richtlinie D V 36b; online iww.de/s10062)
  • Zahnloser Kiefer (Zahnersatz-Richtlinie D V 36b)
  • Osseointegration des Imlpantats (keine Sofortversorgung), d. h. Abwarten der Einheilphase
  • Suffizienter bestehender Zahnersatz

Dies sollte im Aufklärungsgespräch besprochen werden

Ist eine Verbesserung des Haltes mittels Implantatversorgung indiziert, müssen Sie den Patienten auf diese Option hinweisen. Das Patientenrechtegesetz (§§ 630c ff. Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) verpflichtet Sie, darüber aufzuklären auch wenn die GKV sich mit der Sachleistung nur begrenzt beteiligt.

So sollte ein Aufklärungsgspräch zur implantatgetragenen Suprakonstruktion ablaufen

Obligate Inhalte:

  • Befund, Diagnostik, Indikation: schlecht sitzender Zahnersatz, atrophierter zahnloser Kiefer, Implantatversorgung indiziert
  • Sachleistung der GKV: keine, ggf. Unterfütterung
  • Private Alternativleistung: Implantatinsertion mit/ohne Zuschuss der GKV/Sofortversorgung
  • Ablauf: Ablauf der Implantatinsertion
  • Risiken: Anamnese, bekannte Risiken
  • Prognose: Verbesserung des Haltes des Zahnersatzes mittels Umarbeitung zur Suprakonstruktion
  • Folgen der Unterlassung: weiterhin mangelhafter Halt
  • Private Kosten: Implantatinsertion, Nachsorge, Freilegung, Folgekosten an den Implantaten selbst
  • Sachleistung der GKV: ggf. Zuschuss für die Umarbeitung bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Richtlinie mit Eigenanteil
  • Entscheidung des Patienten

Optional zu dokumentieren:

  • Fragen des Patienten
  • Zeugen der Aufklärung
  • Dauer der Aufklärung

Wichtig | Ihr Patient entscheidet, ob er diese Therapie wünscht oder nicht. Bedenken Sie in Ihrer Aufklärung, dass der Patient auf private Folgeleistungen in der Zukunft hingewiesen wird. Jegliche Kontrollen, Maßnahmen und Therapien am Implantat lösen grundsätzlich eine private Berechnung aus.

Der Zahnersatz wird zur Suprakonstruktion: So rechnen Sie ab

Die Umarbeitung des Zahnersatzes löst den Festzuschuss 7.7 aus. Nach der Umarbeitung gilt der Zahnersatz als Suprakonstruktion, alle Reparaturen sind nach Festzuschuss 7.7 zu erbringen. Nach Osseointegration und Freilegung werden die Implantate 33, 43 mittels Locator versorgt. Der Zahnersatz wird mittels indirekter vollständiger Unterfütterung (ohne FU-Rand) umgearbeitet. Kosten für Fremdlabor und Material sind separat ansatzfähig.

Umarbeiten des Zahnersatzes zur Suprakonstruktion

Region

Anzahl/eHKP

BEMA/eHKP

GOZ/eHKP

FZ

GOZ/BMV-Z

Anzahl/BMV-Z

33, 43

1

100 di

7.7

0030

1

33, 43

2

5030

Ä 5000

2

33, 43

2

5080

9050

2–4

33, 43

1

§ 6 (1) FU - Implantatabformung mittels ZE

Ä 5

1

UK

1

§ 9 Umarbeiten ZE zum FU-Löffel

Ä 1

1

§ 6 Abs. 1 Innenraumversiegelung Implantate

2–4

4050 – weiche Beläge entfernt

2

4020 – Spülung

1–2

0080 (nach Bedarf)

1–2

Wichtig | Patienten mit vorhandenen natürlichen Zähnen oder ohne atrophierten zahnlosen Kiefer bzw. Patienten mit dem Wunsch einer Sofortimplantation und Versorgung bekommen keinen Festzuschuss für die Umarbeitung der Prothese zur Suprakonstruktion.

So rechnen Sie Reparaturen an der Suprakonstruktion ab

Aufgrund der Vorgabe der Zahnersatz-Richtlinie D. V. 36b (Kiefer zahnlos und atrophiert) dürfen Sie nun die Leistungen als Regelversorgung bzw. gleichartig einstufen. Für die Erstellung des elektronischen Heil- und Kostenplans (eHKP) ist der Verweis auf die Richtlinie D. V. 36b wichtig, nur so kann die GKV den korrekten Zugriff auf die BEMA-Positionen erkennen:

  • 100ai – Wiederherstellung ohne Abformung
  • 100bi – Wiederherstellung mit Abformung
  • 100ci – Teilunterfütterung
  • 100di – Vollständige Unterfütterung
  • 100ei – Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung OK
  • 100fi – Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung UK

Dies gilt auch für Patienten, die ehemals die Implantatversorgung als Sofortimplantation bekommen haben. Für spätere Reparaturen ist dieser Umstand unerheblich. Ist die Richtlinie D V 36b erfüllt, wird die Reparatur nach dieser Richtlinie entsprechend ausgeführt.

Patienten, bei denen die Richtlinie nicht erfüllt ist, bekommen die Reparaturmaßnahmen an einer Suprakonstruktion als andersartig eingestufte Versorgung. Das sind in der Regel Patienten, die keinen atrophierten Kiefer haben oder noch natürliche Zähne besitzen.

Merke | Alle Wiederherstellungen lösen bei einer suffizienten Suprakonstruktion den Festzuschuss 7.7 aus. Eine Unterteilung wie in der Befundgruppe 6 gibt es nicht. Dies gilt auch für:

  • Erweiterungen
  • Bruch-/Sprungreparaturen
  • Unterfütterungen
  • Maßnahmen am Metallbereich
  • Maßnahmen ohne Zahntechnik
  • usw.

Sonderfall Explantation: Die Suprakonstruktion wird wieder eine „normale“ Prothese

Bestimmte Fälle (z. B. Unverträglichkeiten) können es erfordern, dass das Zahnimplantat wieder entfernt wird. Sobald der Zahnersatz nicht mehr mit einer Suprakonstruktion verbunden ist oder von ihr gehalten wird, ist die Versorgung wieder ein „normaler“ Zahnersatz. Ab sofort gilt wieder die Befundgruppe 6 mit ihren Unterteilungen. Muss nach einer Explantation der Zahnersatz angepasst werden, können Sie die Befundgruppe 6 je nach Maßnahme nutzen.

Merke | Alle Maßnahmen am Implantat, wie Explantation und Wundnachsorge werden gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z privat vereinbart.

Nach Explantation der Implantate 45, 35 werden die Teleskope indirekt aufgefüllt sowie eine indirekte vollständige Unterfütterung mit FU-Rand vorgenommen. Die Kosten für Fremdlabor und Material sind separat ansatzfähig.

So rechnen Sie die Explantation ab

Region

Anzahl/eHKP

BEMA/eHKP

Anzahl

FZ

GOZ

Anzahl

UK

1

100 f

6.7

0030

1

45

/

1 x

6.4

Ä 1

1

35

/

1 x

6.4.1

Ä 5000

2

3290 (Sichtkontrolle nach Explantation)

2 (?) nach Bedarf

AUSGABE: AAZ 5/2024, S. 7 · ID: 49904154

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte