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DokumentationWelche Folgen hat eine mangelhafte Dokumentation für die Behandlung von Privatpatienten?

Abo-Inhalt23.01.2024167 Min. LesedauerVon Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

| Frage: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag über die Folgen mangelhafter Dokumentation gelesen (AAZ 12/2023, Seite 8 ff.). Das darin enthaltene Beispiel bezieht sich allerdings nur auf einen gesetzlich versicherten Patienten. Können Sie auch für Privatpatienten ein entsprechendes Beispiel geben?“ |

Antwort: Die privaten Kostenträger machen weniger bzw. andere Vorgaben als die gesetzliche Krankenversicherung. So gibt es z. B. bei den privaten Krankenversicherern keine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Ungeachtet dessen sind auch beim PKV-Patienten die gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben (Patientenrechtegesetz, Musterberufsordnung etc.) zu beachten.

Nur, was dokumentiert ist, kann auch abgerechnet werden

Eine mangelhafte Dokumentation erschwert die Nachvollziehbarkeit des Behandlungsablaufs und die Weiterbehandlung sowohl für den denselben Zahnarzt als auch durch Mit- oder Folgebehandler (Zahnärzte/Fachärzte). Befunde müssen gesichert, Untersuchungsergebnisse festgehalten werden, andernfalls ist die Therapiesicherung nicht gewährleistet. Insofern bedeutet eine mangelhafte Dokumentation gleichzeitig auch Honorarausfall; denn was nicht in der Behandlungsdokumentation erscheint, kann auch nicht in der Berechnung umgesetzt werden.

Im Folgenden werden Honorareinbußen durch mangelhafte Dokumentation dargestellt an einem Behandlungsfall bei leichten Beschwerden des Patienten im Oberkiefer.

Unvollständige Dokumentation

Regio

Leistung

Anzahl

GOZ/GOÄ

Euro (2,3-fach)

PKV-Patient erscheint (mit Beschwerden im OK)

OK

Symptombezogene Untersuchung (Kombinationszahnersatz locker – Zahn 22 scharfe Kante)

1

Ä5

10,72

OK

Beratung: Glättung Zahn 22

1

Ä1

10,72

22

Beseitigung der scharfen Kante, distal

1

4030

4,53

Summe

25,97

Dokumentationslücken:

  • Befund unvollständig
  • Beratungsinhalte unvollständig
  • Reinigung der OK-Frontzähne blieb unberücksichtigt
  • Hochglanzpolitur der Füllung 21 fehlt
  • Lokale Fluoridierung fehlt
  • Aktivierung der Geschiebe fehlt

Dokumentation dient auch als Nachweis der lege artis erbrachten Behandlung

Aufgrund der vom Patienten wahrgenommenen Beschwerden erfolgt eine symptombezogene Untersuchung nach Ä5 mit anschließender Beratung nach Ä1. Untersuchungsergebnisse und Beratungsinhalte sind nur unvollständig aufgezeichnet. Die Notwendigkeit zur Politur der Füllung an Zahn 21 fehlt bei den Untersuchungsergebnissen, bei den Beratungsinhalten, vor allem aber als erbrachte Leistung in den ursprünglichen Eintragungen der Patientenakte. Hier sollten auch die Beratungsinhalte als Nachweis der ordnungsgemäßen Aufklärung hinterlegt sein.

Über die Reinigung von harten und weichen Belägen sowie die lokale Fluoridierung zur Schmelzhärtung und die Aktivierung der Geschiebe an den Kronen 14 und 23 zur Wiederherstellung des OK-Kombinationszahnersatzes fehlen jegliche Aufzeichnungen. Sie sind als Nachweis der ordnungsgemäß erbrachten Behandlung erforderlich.

Korrekte Dokumentation vervierfacht im vorliegenden Beispiel den Honorarumsatz

Die korrekte Abrechnungsdokumentation als Grundlage der Rechnungsstellung kann nur aus einer vollständigen und sorgfältigen Behandlungsdokumentation hervorgehen. Daher musste die unvollständige Dokumentation auf Nachfrage ergänzt werden, um Honorarverluste zu vermeiden. In der vollständigen Dokumentation wurden die Ergänzungen kursiv gedruckt.

Vervollständigte Dokumentation auf Nachfrage

Regio

Leistung

Anzahl

GOZ/GOÄ

Euro (2,3-fach)

PKV-Patient erscheint (mit Beschwerden im OK)

OK

Symptombezogene Untersuchung (Kombinationszahnersatz etwas locker, kleine Abplatzung an Zahn 22 – distal, suffiziente Füllung 21 rau und verfärbt)

1

Ä5

10,72

OK

Beratung über Behandlungsablauf: Glättung der Abplatzung an Zahn 22, Politur der Kompositfüllung 21 und Aktivieren der Geschiebe an den Kronen 14 und 23

1

Ä1

10,72

14–23

Reinigung von harten und weichen Belägen

7

4050

9,03

22

Beseitigung der scharfen Zahnkante – distal

1

4030

4,53

21

Hochglanzpolitur der Restauration (m-la-pal) mit Sandpapierscheiben und Gummikelch

1

2130

13,45

OK

Lokale Fluoridierung (Elmex Fluid)

1

1020

6,47

OK

Wiederherstellung der Prothese ohne Abformung

1

5250

18,11

14, 23

Geschiebe aktiviert

2

5090

28,46

Summe (ggf. zzgl. Material- und Laborkosten gemäß § 9 GOZ)

101,49

Während nach der ersten Dokumentation nur 25,97 Euro abgerechnet werden konnten, führt die vollständige Dokumentation zu einem Honorarumsatz von 101,49 Euro. Das ist etwa vier Mal so viel!

AUSGABE: AAZ 2/2024, S. 13 · ID: 49790574

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