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Disease-Management-ProgrammeNeues DMP „Rheumatoide Arthritis“ in Schleswig-Holstein angelaufen

Abo-Inhalt04.08.20257813 Min. Lesedauer

| Mehr als vier Jahre sind vergangen, seit der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Anforderungen an das strukturierte Behandlungsprogramm für Patientinnen und Patienten mit rheumatoider Arthritis (RA) beschlossen hat. Nun ist zum 01.07.2025 in Schleswig-Holstein der bundesweit erste Vertrag zum Disease-Management-Programm (DMP) RA mit den Krankenkassen in Kraft getreten. Da die wesentlichen Inhalte dieses Vertrags möglicherweise auch für andere Bundesländer relevant werden, lohnt sich ein Blick in die DMP-Regelungen der KV Schleswig-Holstein. |

Personenkreis

Das DMP RA richtet sich an Patienten ab dem 18. Lebensjahr, wenn eine gesicherte Diagnose für die RA oder eine klinisch gesicherte Synovitis mindestens eines Prädilektionsgelenks vorliegt (siehe hierzu Ziffer 1.2 der Anlage 21 zur DMP-Richtlinie des G-BA (online unter iww.de/s14169).

Teilnahmeberechtigte Ärzte

Der Vertrag unterscheidet zwischen einer koordinierenden und einer qualifizierenden Versorgung. Koordinierende Ärzte sind Hausärzte, qualifizierende Ärzte sind Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie sowie Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzweiterbildung Orthopädische Rheumatologie. Diese können in Ausnahmefälle auch als koordinierender Arzt tätig sein.

Voraussetzung für die Teilnahme als koordinierender (Haus-)Arzt ist neben formalen Erklärungen die Teilnahme mindestens einmal jährlich an einer Rheuma-spezifischen zertifizierten Fortbildungsveranstaltung oder die Teilnahme mindestens einmal jährlich an einem strukturierten Rheuma-spezifischen Qualitätszirkel mit Haus- und Fachärzten der Region.

Abrechnungsfähige Leistungen

Für die Einschreibung mit Erstdokumentation und die Folgedokumentation gelten die in den DMP-Verträgen der KV Schleswig-Holstein die üblichen Vergütungen. Befristet bis zum 30.06.2026 wird darüber hinaus einmalig bei erstmaliger Einschreibung ein Zuschlag von 5,00 Euro gezahlt. Damit wird die Implementierung der Prozesse in den Praxen vergütet.

Der koordinierende Arzt erhält ferner je Quartal eine Betreuungspauschale von 12,00 Euro für intensive Patientengespräche, Motivation und Aufklärung, ggf. Absprache mit anderen Leistungserbringern und ggf. Überweisungen in den fachärztlichen Versorgungssektor.

Wie in anderen DMP-Programmen sind auch Patientenschulungen Bestandteil des DMP-Programms. Entsprechende Schulungen können bei Erfüllung der Anforderungen sowohl durch Hausärzte als auch durch Fachärzte erfolgen.

AUSGABE: AAA 8/2025, S. 4 · ID: 50501711

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