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ABC der Abrechnung„I“ – Insektenstich

Abo-Inhalt05.06.20256218 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Der 36-jährige, männliche Patient sucht unangemeldet seinen Hausarzt auf, nachdem er bei der Gartenarbeit von einer Biene in die linke Hand gestochen wurde. Die Hand war nach dem Stich innerhalb einer Stunde massiv angeschwollen, der Patient verspürte leichten Schwindel und hatte das Gefühl, schlechter Luft zu bekommen. Zudem hatte er heftigen Juckreiz und hat inzwischen auch Schmerzen in der Hand. Nach dem Stich hatte er Insektengel aufgetragen, das aber wohl schon lange abgelaufen war. Der Patient hatte als Kind häufige Migräneattacken, die aber nach der Pubertät nicht mehr aufgetreten waren. Ansonsten sind keine gravierenden Vorerkrankungen, keine bekannten chronischen Leiden, insbesondere keine bekannte Allergie bekannt. |

AAA_Grafik_ICD10_Toxische & unerwünschte Wirkungen.eps (Grafik:IWW Institut)
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Grafik:IWW Institut

Untersuchung, Diagnose und weiteres Prozedere

Klinisch zeigt sich eine deutliche Schwellung des linken Handrückens und der proximalen Fingeranteile mit einer punktuellen Rötung in Höhe des zweiten Grundgelenks. Ein Faustschluss ist nur erschwert möglich. Herz und Lunge sind unauffällig, insbesondere sind keine obstruktiven Veränderungen feststellbar. Der Blutdruck liegt bei 115/75 mmHg, der regelmäßige Puls ist rhythmisch und bei 92/Min. EKG und Lungenfunktionsprüfung sind ohne pathologischen Befund.

Der Hausarzt vermutet aufgrund der aktuellen Vorgeschichte eine Bienengiftallergie, bestärkt durch die Migräne in der Anamnese. Er legt einen venösen Zugang, infundiert eine NaCl-Lösung und injiziert 250 mg Cortison i. v. Außerdem trägt er eine steroidhaltige Salbe auf die Hand auf. Nach 30 Minuten geht es dem Patienten deutlich besser. Der Schwindel ist nicht mehr vorhanden, die Schmerzen und der Juckreiz haben deutlich nachgelassen und auch die Schwellung der Hand ist rückläufig. Nach einer weiteren Stunde entlässt der Hausarzt den Patienten nach Hause, nachdem sich sein Zustand stabilisiert hatte. Er rezeptiert noch ein orales Steroid und ein Antiallergikum und empfiehlt ihm dringend eine Vorstellung bei einem Allergologen. Da die Wartezeiten dort bekannt sind, vereinbart er telefonisch einen Termin für den Patienten in drei Tagen.

Abrechnung nach EBM

Abrechnungsfähig sind neben der Versichertenpauschale (VP, Nr. 03000) die Positionen für Spirometrie (Nr. 03330) sowie für ein ärztliches Gespräch (Nr. 03230). Zudem kann der Hausarzt noch Nr. 03008 für die Terminierung beim Allergologen abrechnen. EKG und Infusion sind mit der VP abgegolten.

EBM-Position

Punkte

Honorar in Euro*

Leistung

Prüfzeit**

Bemerkungen***

03003

114

14,13

Versichertenpauschale, 36. Lj.

9 Min./QP

Altersabhängig, einmal im BHF, EDV-Eingabe: 03000

03330

53

6,57

Spirometrie

2 Min./TP

Nur einmal pro Sitzung (auch bei Mehrfachmessung)

03230

128

15,86

Ärztliches Gespräch

10 Min./TP

Je vollendete zehn Min.

03008

131

16,24

Terminvereinbarung beim Facharzt (am 3. Tag)

k. A.

Einmal im BHF für jede Fachgruppe möglich

Abrechnung nach GOÄ

Nach GOÄ wird die Beratung über insgesamt 20 Minuten mit der Nr. 1 GOÄ bei 3,5-fachem Faktor abgerechnet, zusätzlich die Untersuchung mit Nr. 7 GOÄ. Für die Diagnostik stehen die Positionen nach den Nrn. 651 sowie 605 und 605a GOÄ zur Verfügung. Die therapeutischen Leistungen werden mit Nr. 271 GOÄ für die Infusion und Nr. 261 GOÄ für die Injektion des Steroids über die liegende Braunüle abgerechnet. Daneben können das Infusionsbesteck und die verbrauchten Medikamente als Sachkosten gemäß § 10 GOÄ abgerechnet werden.

GOÄ-Position

Punkte

Honorar in Euro*

Leistung

Bemerkungen

1

80

10,72

Beratung

Faktorsteigerung bei langer Beratung möglich

7

160

21,45

Untersuchung Organbereich

z. B. Thoraxorgane

651

253

26,54

Ruhe-EKG

Mindestens neun Ableitungen

605

242

25,39

Spirometrie

Immer kombiniert und nur einmal pro Sitzung berechnungsfähig

605a

140

14,69

Flussvolumenkurve

271

120

16,09

Infusion

Bis zu 30 Min. Dauer

261

30

4,02

Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter

Auch eine flexible Braunüle zählt als Katheter

Abrechnungsvorschlag: „I“ – Insektenstich

Leistung

EBM

GOÄ

Anmerkungen***

Position

Punkte

Euro*

Position

Punkte

Euro**

Versichertenpauschale (36 Jahre)

03003

114

14,13

–******

EBM: PC-Eingabe 03000

Hygienepauschale

03020

2

0,25

–******

EBM: Automatisches Hinzufügen erfolgt durch die KV

Vorhaltepauschale

03040

138

17,10

–******

NäPA-Pauschale

03060

22

2,73

–******

Zuschlag zur 03060

03061

12

1,49

–******

Wirtschaftlichkeitsbonus

32001

19

2,35

–******

Beratung

–****

1

80

10,72

GOÄ: Bei längerer Beratung Faktorsteigerung auf 3,5

Untersuchung Organbereich

–****

7

160

21,45

GOÄ: Mehrfach im BHF ohne Begründung möglich

Ruhe-EKG

–****

651

253

26,54

Spirometrie

03330

53

6,57

605

242

25,39

Einmal pro Sitzung

Flussvolumenkurve

605a

140

14,69

Infusion

–****

271

120

16,09

Bis zu 30 Min. Dauer (inkl. Anlegen und Abnahme der Infusion)

Sachkosten

SSB*****

§ 10

SSB von KV zu KV unterschiedlich

Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter

–****

261

30

4,02

Immer auch neben Nr. 271 möglich

Sachkosten

SSB*****

§ 10

§ 10: tatsächliche Kosten abrechnen

Ärztliches Gespräch

03230

128

15,86

3

150

Nr. 3 nur allein oder neben den Nrn. 4,5,6,7,8,800 und 801 möglich (s. Nr. 1)

Terminvereinbarung beim Facharzt

03008

131

16,24

–******

Auch mehrfach in einer Sitzung abrechenbar

AUSGABE: AAA 6/2025, S. 18 · ID: 50422517

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