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Verordnungen/EBM 2025Verordnung von Hilfsmitteln per Video oder Telefon möglich – Portopauschale nach Nr. 40128 ab Juli 2025 berechnungsfähig
| Vertragsärzte können Erst- und Folgeverordnungen für Hilfsmittel nun auch in Videosprechstunden oder in Ausnahmefällen nach einem Telefonat ausstellen. Der G-BA-Beschluss ist am 16.05.2025 in Kraft getreten (Beschluss beim G-BA online unter iww.de/s13046). |
Wie bei anderen Verordnungen per Video oder Telefonat gilt auch hier, dass der Patient in der Praxis bekannt sein muss. Für den postalischen Versand dieser Verordnung kann ab dem 01.07.2025 die – auch für den postalischen Versand anderer Verordnungen und von AU-Bescheinigungen berechnungsfähige – Kostenpauschale nach EBM-Nr. 40128 berechnet werden (0,96 Euro).
AUSGABE: AAA 6/2025, S. 1 · ID: 50439443