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EBM 2025Habemus Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen – Inhalte, Zeitplan, Folgen
| Damit hatte nach dem Bruch der Ampelkoalition wohl keiner mehr gerechnet: Der Bundestag hat in der Nacht zum 31.01.2025 mit den Stimmen der ehemaligen Ampelkoalition bei Stimmenthaltung der CDU/CSU das Gesundheitsversorgungsverbesserungsgesetz (GVSG) in abgespeckter Form beschlossen. Damit dürfte der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen nichts mehr im Wege stehen. |

Die wesentlichen Inhalte aus dem GVSG
Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung sowie Hausbesuche werden künftig vollständig, also unbudgetiert vergütet. Die hausärztliche Vorhaltepauschale – bisher im EBM durch Nr. 03040 abgebildet und mit 138 Punkten bewertet – wird neu strukturiert und an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Für Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf wird eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale eingeführt.
Weitere Inhalte betreffen die Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für die Heilmittelversorgung, den Wegfall der Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva und die Fristverlängerung für die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung.
Der im ursprünglichen Entwurf enthaltene Bonus für Versicherte, die sich in die Verträge der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) eingeschrieben haben, sowie die Erhöhung der Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf 300 Euro haben es leider nicht in das Gesetz geschafft.
Der weitere Zeitplan
Bevor das GVSG in Kraft treten kann, muss es noch im Bundesrat behandelt werden. Die nächsten Sitzungen des Bundesrats finden am 14.02.2025 und 21.03.2025 statt. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, dürfte es noch in diesem Quartal im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit in Kraft treten. Geht man davon aus, dass dies so kommt, sieht das GVSG für die Folgezeit weitere Umsetzungsfristen vor:
- Der Bewertungsausschuss beschließt bis zum 30.06.2025 die Einzelheiten zu der Vorhaltepauschale.
- Der Bewertungsausschuss beschließt bis zum 30.09.2025 die Einzelheiten zu der neuen Versorgungspauschale.
- Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen beginnt mit dem Quartal IV/2025, also ab 01.10.2025.
Wichtig | Über die im GVSG enthaltenen Details zur Vorhalte- und Versorgungspauschale berichten wir fortlaufend und über verschiedene Kanäle, insbesondere im Rahmen des AAA-Abonnements, sei es digital, in den monatlich erscheinenden AAA-Printausgaben sowie im erweiterten Webinarangebot!.
AUSGABE: AAA 2/2025, S. 3 · ID: 50304345