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EBM 2025Neue EBM-Nr. 01443 für mitbehandelnde Ärzte bei Videofallkonferenzen ab dem 01.04.2025

Abo-Inhalt31.01.20252 Min. Lesedauer

| Der erweiterte Bewertungsausschuss hat sich am 22.01.2025 mit der Umsetzung der im Juli 2020 von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Demenzstrategie (NDS, siehe auch nationale-demenzstrategie.de) befasst. Die NDS enthält diverse Prüfbitten an den Bewertungsausschuss, die auf eine verbesserte Versorgung von Demenzpatienten abzielen. |

Existierende EBM-Nr. 01442 nur für koordinierenden Vertragsarzt

Beschlossen wurde vom EBA zum 01.04.2025 die Aufnahme der neuen EBM- Nr. 01443 für eine Videofallkonferenz zwischen

  • einem Vertragsarzt, der einen Patienten mitbehandelt, und
  • den an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflege(fach)kräften.

Die neue Nr. 01443 ergänzt die bereits bestehende Abrechnungsposition Nr. 01442 für Videofallkonferenzen der mit an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflege(fach)kräfte. Die Nr. 01442 kann jedoch nur von Vertragsärzten, die die Koordination von diagnostischen und/oder therapeutischen und/oder rehabilitativen Maßnahmen und/oder der pflegerischen Versorgung für den Patienten durchführen, abgerechnet werden. Die neue Nr. 01443 ist demgegenüber von allen mitbehandelnden Vertragsärzten berechnungsfähig, und zwar bei allen chronisch pflegebedürftigen Patienten, unabhängig von der Art der Erkrankung.

EBM-Nr.
Legende
Bewertung
01443
Videofallkonferenz mit den an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflegefachkräften bzw. Pflegekräften
Obligater Leistungsinhalt
Patientenorientierte Videofallbesprechung zwischen einem Vertragsarzt, der einen Patienten mitbehandelt und der Pflege(fach)kraft / den Pflege(fach)kräften, die an der Versorgung des Patienten in der Häuslichkeit des Patienten oder einer Pflegeeinrichtung oder einer beschützenden Einrichtung beteiligt ist/sind in Bezug auf den chronisch pflegebedürftigen Patienten
86 Punkte(10,66 Euro)

Wie die Nr. 01442 ist auch die neue Nr. 01443 höchstens dreimal im Krankheitsfall (= aktuelles Quartal und die drei Folgequartale) berechnungsfähig. Voraussetzung ist ebenfalls, dass im Zeitraum der letzten drei Quartale unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Arztpraxis stattgefunden hat.

Extrabudgetäre Vergütung für zunächst zwei Jahre

Die Vergütung der Nr. 01443 erfolgt zunächst für zwei Jahre extrabudgetär mit dem jeweiligen Orientierungswert. Neben der neuen Nr. 01443 enthält der EBM eine Reihe von weiteren Abrechnungspositionen für (Video-)Fallkonferenzen (siehe Beitrag auf Seite 5).

AUSGABE: AAA 2/2025, S. 4 · ID: 50303904

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