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EBM 2024Neue EBM-Nrn. 01681 und 01682 zum Kinder- und Jugendschutz

Abo-Inhalt09.01.202481 Min. Lesedauer

| Nach § 73c Sozialgesetzbuch (SGB) V sollen die KVen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz schließen. Sofern derartige Vereinbarungen bereits getroffen wurden – dies ist beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern der Fall –, können nahezu alle Vertragsärzte seit dem 01.01.2024 zwei neue EBM-Positionen berechnen, und zwar für die Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt (Nr. 01681) sowie für Fallbesprechungen mit dem Jugendamt (Nr. 01682). |

Nr. 01681 – Meldung von Anhaltspunkten

Die Meldung von Anhaltspunkten auf eine Gefährdung des Kindeswohls an das Jugendamt ist anhand des Meldebogens, der in der jeweiligen KV geschlossenen Kooperationsvereinbarung enthalten ist, vorzunehmen. Die Meldung muss enthalten:

  • Eine Beschreibung der Anhaltspunkte und Darstellung der Beobachtungen
  • Eine Beschreibung ggf. bereits erfolgter Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung
  • Angaben zum ggf. bereits erfolgten Einbezug weiterer Stellen.
EBM-Nr.
Legende (Kurzfassung)
Bewertung
01681
Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz
  • Einmal im Behandlungsfall
102 Punkte(12,17 Euro)

Nr. 01682 – Fallbesprechung mit dem Jugendamt

Eine Fallbesprechung nach der Nr. 01682 kann nur berechnet werden, wenn diese auf Initiative des Jugendamts erfolgt. Sie kann entweder persönlich, telefonisch oder im Rahmen einer Videofallkonferenz durchgeführt werden. Eine Fallbesprechung ist je vollendete zehn Minuten bis zu achtmal je Krankheitsfall berechnungsfähig.

EBM-Nr.
Legende (Kurzfassung)
Bewertung
01682
Fallbesprechung mit dem Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz
  • Je vollendete zehn Minuten
  • Höchstens achtmal im Krankheitsfall
128 Punkte(15,28 Euro)

Die Vergütung der neuen EBM-Nrn. 01681 und 01682 erfolgt – zunächst befristet für zwei Jahre – extrabudgetär mit dem jeweiligen Orientierungswert.

AUSGABE: AAA 1/2024, S. 6 · ID: 49857114

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