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EBM 2024Was kommt und was bleibt im Jahr 2024?
Abo-Inhalt06.01.202457 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Zum Jahreswechsel 2023/2024 sind wieder zahlreiche Änderungen im EBM und bei der Vergütung zu beachten. Die nachfolgende Übersicht zeigt die für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte relevanten Änderungen und verweist auf zusätzliche Informationen zur jeweiligen Position. |
Neu im Jahr 2024
- Der Orientierungswert steigt um 3,85 Prozent auf 11,9339 Cent.
- Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu fünf Kalendertage möglich. Für den Versand der AU-Bescheinigung kann die Nr. 40128 berechnet werden (siehe hierzu ausführlichen Beitrag auf Seite 4).Beitrag auf Seite 4 dieser Ausgabe
- Neue Nrn. 01681 und 01682 zum Kinder- und Jugendschutz (siehe hierzu Beitrag auf Seite 6),Beitrag auf Seite 5 dieser Ausgabe
- Die folgenden EBM-Nrn. können auch in Fällen berechnet werden, in denen der Arzt-Patienten-Kontakt in einer Videosprechstunde erfolgt:
- Nr. 01420 (Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege),Beitrag auf Seite 10 dieser Ausgabe
- Nr. 01424 (Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege),
- Nr. 01611 (Verordnung von medizinischer Rehabilitation) und
- Nr. 01613 (Zuschlag zur Nr. 01611 bei der Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation) (siehe hierzu ausführlichen Beitrag auf Seite 10).
- Für den Versand bestimmter Verordnungen kann die Nr. 40128 berechnet werden (siehe hierzu Beitrag auf Seite 10).
- Die Nr. 01922 für die Kontrolle im Rahmen einer HIV-Präexpositionsprophylaxe ist nur noch einmal im Behandlungsfall als Pauschale berechnungsfähig. Gleichzeitig wurde die Leistungslegende und die Bewertung der Nr. 01922 angepasst (Details in AAA 12/2023, Seite 1).
- Neue Nr. 01477 für die Verlaufskontrolle der DiGA „companion patella“ (siehe hierzu Beitrag auf Seite 1).
- Die Verlaufskontrolle der DiGA somnio und vivira ist auch für Schmerztherapeuten berechnungsfähig (siehe hierzu Beitrag auf Seite 1).
Unverändert im Jahr 2024
- Für diese EBM-Positionen erfolgt auch 2024 eine extrabudgetäre Vergütung:
- Nr. 01444 (Authentifizierung eines unbekannten Patienten vor einer Videosprechstunde, Details in AAA 09/2023, Seite 1)
- Nr. 01611 (Verordnung von medizinischer Rehabilitation nach Vordruck-Muster 61, Details in )
- Nr. 01648 (Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA); Details in AAA 11/2023, Seite 2)
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AUSGABE: AAA 1/2024, S. 3 · ID: 49850127
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