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GesetzgebungTelefon-AU kommt zurück

20.06.2023339 Min. Lesedauer

| Die telefonische Krankschreibung soll wieder eingeführt werden, und zwar dauerhaft! Der G-BA wird beauftragt, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) per Telefon zu erlauben, wenn der Versicherte dem Arzt bekannt ist und es sich nicht um eine „schwere Symptomatik“ handelt. Diese Vorgabe hat der Bundestag mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“ (ALBVVG) Ende Juni beschlossen (weitere Informationen hierzu beim Bundesgesundheitsministerium [BMG] online unter iww.de/s8283). Die Telefon-AU war während der Coronapandemie eingeführt worden und galt als große Entlastung für die Arztpraxen. Trotz des Protests aus der Ärzteschaft lief die Telefon-AU zum 31.03.2023 aus. |

AUSGABE: AAA 7/2023, S. 1 · ID: 49569025

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