FeedbackAbschluss-Umfrage

Qualifikationsgebundene EBM-LeistungenAbrechnung von EBM-Leistungen mit besonderer Qualifikation – ein Überblick (Teil 1)

Abo-Inhalt28.09.20229239 Min. Lesedauer

| Hausärztinnen und Hausärzte können die meisten EBM-Leistungen ohne weitere Qualifikationsnachweise abrechnen. Für einige Leistungen sind jedoch zusätzliche Nachweise erforderlich, so z. B. für die Sonografie des Abdomens und der Schilddrüse oder für psychotherapeutische Leistungen des EBM-Abschnitts 35.2. Daneben enthält der EBM allerdings eine Reihe weiterer Leistungen, die von Hausärzten nur mit entsprechender KV-Genehmigung abgerechnet werden können. Der Beitrag skizziert die Voraussetzungen und Leistungen beim Hautkrebsscreening, der Krebsvorsorge sowie Empfängnisregelung bei Frauen, HIV-PrEP, Substitution und dem diabetischen Fuß. |

Hautkrebsscreening

Die Qualifikation für das Hautkrebsscreening ist vergleichsweise einfach zu erlangen. Voraussetzung für eine Genehmigung durch die KV ist lediglich der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem von der KV zertifizierten achtstündigen Fortbildungsprogramm.

Merke | Da die Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie fakultativer Leistungsinhalt der EBM-Position zum Hautkrebsscreening ist, müssen Hausärzte, die diese Leistung abrechnen wollen, in der Arztpraxis auch über ein Auflichtmikroskop verfügen.

Das Hautkrebsscreening kann bei allen Versicherten ab dem Alter von 35 Jahren jedes zweite Jahr abgerechnet werden, und zwar mit den EBM-Nrn. 01745 bzw. mit der Nr. 01746.

Hautkrebsscreening: Abrechnungsbenefit

EBM-Nr.

Leistungslegende (Kurzfassung)

Bewertung

01745

Hautkrebsscreening

253 Punkte (28,50 Euro)

01746

Hautkrebsscreening in Verbindung mit Gesundheitsuntersuchung

209 Punkte (23,55 Euro)

Krebsfrüherkennung Frauen und Empfängnisregelung

Hausärzte, die eine mindestens einjährige Weiterbildung im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe nachweisen können oder entsprechende Leistungen bereits vor dem 31.12.2002 durchgeführt und abgerechnet haben, können zusätzlich abrechnen:

Krebsscreening, Empfängnisregelung bei Frauen: Abrechnungsbenefit

EBM-Nr.

Leistungslegende (Kurzfassung)

Bewertung

01760

Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms gemäß Abschnitt B. II. §§ 6 und 8 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie

159 Punkte (17,91 Euro)

01761

Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms gemäß Teil III. C. § 6 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)

215 Punkte (24,22 Euro)

01764

Abklärungsdiagnostik 

93 Punkte (10,48 Euro)

01821

Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung 

71 Punkte (8,00 Euro)

01822

Beratung einschließlich Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung

113 Punkte (12,73 Euro)

01823

Zuschlag zu den Nrn. 01821 und 01822 für die Beratung zum Chlamydienscreening 

50 Punkte (5,63 Euro)

01824

Veranlassung der Untersuchung der Urinprobe auf Chlamydia trachomatis

50 Punkte (5,63 Euro)

01828

Entnahme von Venenblut für den Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis

19 Punkte (2,14 Euro)

  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Frauen
  • Abklärungsdiagnostik
  • Weitere Leistungen im Rahmen der Empfängnisregelung

HIV-Präexpositionsprophylaxe

Hausärzte, die bereits über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids verfügen, erhalten ohne weitere Nachweise auch eine Genehmigung nach der Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP). Liegt diese Voraussetzung nicht vor, müssen nachgewiesen werden

  • eine mindestens 16-stündige Hospitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-/Aids-Patienten,
  • fachliche Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP erforderlich, wobei dies im Rahmen von bisheriger Berufstätigkeit oder einer Hospitation erfolgen kann (mit entsprechenden Zeugnissen bzw. Bescheinigungen), sowie
  • theoretische Kenntnisse im Bereich „HIV/Aids“ und sexuell übertragbare Infektionen durch die Erlangung von acht Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung.

Die HIV-PrEP kann bei Versicherten mit einem substanziellen HIV-Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, durchgeführt werden (Details zu den Abrechnungsvoraussetzungen siehe AAA 09/2019, Seite 11).

HIV-PrEP: Abrechnungsbenefit

EBM-Nr.

Leistungslegende (Kurzfassung)

Bewertung

01920

Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP

163 Punkte (18,36 Euro)

01921

Einleitung einer HIV-PrEP

163 Punkte (18,36 Euro)

01922

Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP

82 Punkte (9,24 Euro)

Substitutionsbehandlung

Die Abrechnung der Substitutionsbehandlung erfordert eine Abrechnungsgenehmigung nach § 2 Nr. 2 Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger.

Substitutionsbehandlung: Abrechnungsbenefit

EBM-Nr.

Leistungslegende (Kurzfassung)

Bewertung

01949

Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger im Rahmen einer Take-Home-Vergabe

84 Punkte (9,46 Euro)

01950

Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger

46 Punkte (5,18 Euro)

01951

Zuschlag zu den Nrn. 01949 und 01950 – Wochenende und Feiertage 

101 Punkte (11,38 Euro)

01952

Zuschlag im Zusammenhang mit den Nrn. 01949, 01950, 01953 oder 01955 für das therapeutische Gespräch

154 Punkte (12,73 Euro)

01953

Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat

130 Punkte (14,65 Euro)

01955

Diamorphingestützte Behandlung Opioidabhängiger 

311 Punkte (37,29 Euro)

01956

Zuschlag zur Nr. 01955 – Wochenende und Feiertage 

203 Punkte (22,87 Euro)

01960

Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten im Rahmen des Konsiliariusverfahrens

110 Punkte (12,39 Euro)

Behandlung des diabetischen Fußes

Die Behandlung des diabetischen Fußes kann nur dann berechnet werden, wenn der Hausarzt im Durchschnitt der letzten vier Quartale vor Antragstellung je Quartal die Behandlung von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt hat und die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nachweisen kann. 

Diabetischer Fuß: Abrechnungsbenefit

EBM-Nr.

Leistungslegende (Kurzfassung)

Bewertung

02311

Behandlung des diabetischen Fußes

138 Punkte 15,55 Euro)

In der nächsten Ausgabe von AAA Abrechnung aktuell setzen wir den Überblick über qualifikationsgebundene EBM-Leistungen und die sich daraus ergebenden Abrechnungsbenefits für Hausärztinnen und Hausärzte fort!

Weiterführende Hinweise
  • EBM-Reform – Die Änderungen bei den Präventionsleistungen (hier: zum Auflichtmikroskop beim Hautkrebsscreening) (AAA 01/2020, Seite 6)
  • Die Änderungen bei der Krebsvorsorge – Frauen (AAA 01/2020, Seite 12)
  • Neue Leistungen zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ab 01.09.2019 (AAA 09/2019, Seite 8)

AUSGABE: AAA 10/2022, S. 2 · ID: 48612256

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte