Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Okt. 2022 abgeschlossen.
Qualifikationsgebundene EBM-LeistungenAbrechnung von EBM-Leistungen mit besonderer Qualifikation – ein Überblick (Teil 1)
| Hausärztinnen und Hausärzte können die meisten EBM-Leistungen ohne weitere Qualifikationsnachweise abrechnen. Für einige Leistungen sind jedoch zusätzliche Nachweise erforderlich, so z. B. für die Sonografie des Abdomens und der Schilddrüse oder für psychotherapeutische Leistungen des EBM-Abschnitts 35.2. Daneben enthält der EBM allerdings eine Reihe weiterer Leistungen, die von Hausärzten nur mit entsprechender KV-Genehmigung abgerechnet werden können. Der Beitrag skizziert die Voraussetzungen und Leistungen beim Hautkrebsscreening, der Krebsvorsorge sowie Empfängnisregelung bei Frauen, HIV-PrEP, Substitution und dem diabetischen Fuß. |
Hautkrebsscreening
Die Qualifikation für das Hautkrebsscreening ist vergleichsweise einfach zu erlangen. Voraussetzung für eine Genehmigung durch die KV ist lediglich der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem von der KV zertifizierten achtstündigen Fortbildungsprogramm.
Merke | Da die Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie fakultativer Leistungsinhalt der EBM-Position zum Hautkrebsscreening ist, müssen Hausärzte, die diese Leistung abrechnen wollen, in der Arztpraxis auch über ein Auflichtmikroskop verfügen. |
Das Hautkrebsscreening kann bei allen Versicherten ab dem Alter von 35 Jahren jedes zweite Jahr abgerechnet werden, und zwar mit den EBM-Nrn. 01745 bzw. mit der Nr. 01746.
Hautkrebsscreening: Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
01745 | Hautkrebsscreening | 253 Punkte (28,50 Euro) |
01746 | Hautkrebsscreening in Verbindung mit Gesundheitsuntersuchung | 209 Punkte (23,55 Euro) |
Krebsfrüherkennung Frauen und Empfängnisregelung
Hausärzte, die eine mindestens einjährige Weiterbildung im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe nachweisen können oder entsprechende Leistungen bereits vor dem 31.12.2002 durchgeführt und abgerechnet haben, können zusätzlich abrechnen:
Krebsscreening, Empfängnisregelung bei Frauen: Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
01760 | Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms gemäß Abschnitt B. II. §§ 6 und 8 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie | 159 Punkte (17,91 Euro) |
01761 | Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms gemäß Teil III. C. § 6 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) | 215 Punkte (24,22 Euro) |
01764 | Abklärungsdiagnostik | 93 Punkte (10,48 Euro) |
01821 | Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung | 71 Punkte (8,00 Euro) |
01822 | Beratung einschließlich Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung | 113 Punkte (12,73 Euro) |
01823 | Zuschlag zu den Nrn. 01821 und 01822 für die Beratung zum Chlamydienscreening | 50 Punkte (5,63 Euro) |
01824 | Veranlassung der Untersuchung der Urinprobe auf Chlamydia trachomatis | 50 Punkte (5,63 Euro) |
01828 | Entnahme von Venenblut für den Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis | 19 Punkte (2,14 Euro) |
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Frauen
- Abklärungsdiagnostik
- Weitere Leistungen im Rahmen der Empfängnisregelung
HIV-Präexpositionsprophylaxe
Hausärzte, die bereits über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids verfügen, erhalten ohne weitere Nachweise auch eine Genehmigung nach der Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP). Liegt diese Voraussetzung nicht vor, müssen nachgewiesen werden
- eine mindestens 16-stündige Hospitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-/Aids-Patienten,
- fachliche Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP erforderlich, wobei dies im Rahmen von bisheriger Berufstätigkeit oder einer Hospitation erfolgen kann (mit entsprechenden Zeugnissen bzw. Bescheinigungen), sowie
- theoretische Kenntnisse im Bereich „HIV/Aids“ und sexuell übertragbare Infektionen durch die Erlangung von acht Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung.
Die HIV-PrEP kann bei Versicherten mit einem substanziellen HIV-Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, durchgeführt werden (Details zu den Abrechnungsvoraussetzungen siehe AAA 09/2019, Seite 11).
HIV-PrEP: Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
01920 | Beratung vor Beginn einer HIV-PrEP | 163 Punkte (18,36 Euro) |
01921 | Einleitung einer HIV-PrEP | 163 Punkte (18,36 Euro) |
01922 | Kontrolle im Rahmen einer HIV-PrEP | 82 Punkte (9,24 Euro) |
Substitutionsbehandlung
Die Abrechnung der Substitutionsbehandlung erfordert eine Abrechnungsgenehmigung nach § 2 Nr. 2 Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger.
Substitutionsbehandlung: Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
01949 | Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger im Rahmen einer Take-Home-Vergabe | 84 Punkte (9,46 Euro) |
01950 | Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger | 46 Punkte (5,18 Euro) |
01951 | Zuschlag zu den Nrn. 01949 und 01950 – Wochenende und Feiertage | 101 Punkte (11,38 Euro) |
01952 | Zuschlag im Zusammenhang mit den Nrn. 01949, 01950, 01953 oder 01955 für das therapeutische Gespräch | 154 Punkte (12,73 Euro) |
01953 | Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger mit einem Depotpräparat | 130 Punkte (14,65 Euro) |
01955 | Diamorphingestützte Behandlung Opioidabhängiger | 311 Punkte (37,29 Euro) |
01956 | Zuschlag zur Nr. 01955 – Wochenende und Feiertage | 203 Punkte (22,87 Euro) |
01960 | Konsiliarische Untersuchung und Beratung eines Patienten im Rahmen des Konsiliariusverfahrens | 110 Punkte (12,39 Euro) |
Behandlung des diabetischen Fußes
Die Behandlung des diabetischen Fußes kann nur dann berechnet werden, wenn der Hausarzt im Durchschnitt der letzten vier Quartale vor Antragstellung je Quartal die Behandlung von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt hat und die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nachweisen kann.
Diabetischer Fuß: Abrechnungsbenefit | ||
EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung |
02311 | Behandlung des diabetischen Fußes | 138 Punkte 15,55 Euro) |
In der nächsten Ausgabe von AAA Abrechnung aktuell setzen wir den Überblick über qualifikationsgebundene EBM-Leistungen und die sich daraus ergebenden Abrechnungsbenefits für Hausärztinnen und Hausärzte fort!
- EBM-Reform – Die Änderungen bei den Präventionsleistungen (hier: zum Auflichtmikroskop beim Hautkrebsscreening) (AAA 01/2020, Seite 6)
- Die Änderungen bei der Krebsvorsorge – Frauen (AAA 01/2020, Seite 12)
- Neue Leistungen zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ab 01.09.2019 (AAA 09/2019, Seite 8)
AUSGABE: AAA 10/2022, S. 2 · ID: 48612256