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ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungAb 2025 gilt bei der eAU das erweiterte Meldeverfahren

22.11.20243841 Min. Lesedauer

| Bereits seit 2023 hat die eAU die bisherige papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelöst. Nun kommen weitere Änderungen zum 1.1.25 dazu. |

Zum 1.1.25 wird das eAU-Verfahren weiterentwickelt. Es stehen folgende Neuerungen an:

  • Vorsorge- und Rehazeiten werden in das eAU-Verfahren integriert,
  • tatsächliches Entlassdatum aus einer stationären Krankenhausbehandlung wird proaktiv gemeldet, ohne dass der ArbG das Datum erneut anfordert (wenn zuvor ein voraussichtliches Entlassdatum gemeldet wurde),
  • teilstationäre Krankenhausbehandlungen werden ohne Aufnahme- und Entlassdatum gemeldet,
  • privatärztlich oder von einem ausländischen Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit, wenn diese der Krankenkasse nachgewiesen wurde,
  • AU-Daten werden bei einem Wechsel der Krankenkasse an die neu zuständige Krankenkasse weitergeleitet, wenn die AU über den Wechselzeitpunkt hinaus besteht,
  • stornierte AU-Daten werden berichtigt (z. B. bei Beanstandungen), der ArbG erhält aktiv eine Rückmeldung mit den berichtigten Daten.

AUSGABE: AA 12/2024, S. 200 · ID: 50243872

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