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SommerquizFristlos raus: Ja, nein oder vielleicht? Die Fragen

Abo-Inhalt01.07.20226528 Min. Lesedauer

| In der anwaltlichen Praxis ist es nicht immer leicht, einzuschätzen, ob es für eine fristlose Kündigung des ArbN in der jeweiligen Situation reicht oder nicht. Testen Sie anhand 11 kurzer Situationen jetzt Ihr Wissen. AA-Leser sind dabei etwas im Vorteil: Alle Fälle wurden in den letzten 12 Monaten vor den Arbeitsgerichten verhandelt und die meisten in AA aktiv besprochen. Also los geht‘s! Die Frage lautet jeweils: Darf fristlos gekündigt werden? |

Das Sommerquiz: Kann der ArbG bei einer nachfolgenden Situationen fristlos kündigen?

Frage 1: Der ArbN kommt wiederholt zu spät zur Arbeit (ohne Abmahnung).

â–¡ ja

â–¡ nein

â–¡ vielleicht

Frage 2: Der ArbG ordnet an, dass während der Pandemie vorwiegend im Homeoffice gearbeitet werden soll. Der ArbN nimmt seinen Bürostuhl mit, da er keinen geeigneten Stuhl daheim hat. Der ArbG hält das für eine „schwere Pflichtverletzung“.

â–¡ ja

â–¡ nein

â–¡ vielleicht

Frage 3: Der ArbN kündigt im Rahmen eines Streits an, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu werfen und sei kurz vor einem Amoklauf.

â–¡ ja

â–¡ nein

â–¡ vielleicht

Frage 4: Eine ArbN, die Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres ArbG hat, liest unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt.

â–¡ ja

â–¡ nein

â–¡ vielleicht

Frage 5: Ein gesunder Auszubildender lässt sich krankschreiben, um eine Prüfung zu schwänzen.

â–¡ ja

â–¡ nein

â–¡ vielleicht

Frage 6: Der ArbN legt einen gefälschten Impfausweis vor.

â–¡ ja

â–¡ nein

â–¡ vielleicht

Frage 7: Der ArbN nimmt an einem „wilden“ Streik teil.

â–¡ ja

â–¡ nein

â–¡ vielleicht

Frage 8: Der ArbN verfälscht Gehaltsabrechnungen, um damit einen Kredit erlangen zu können.

â–¡ ja

â–¡ nein

â–¡ vielleicht

Frage 9: Der ArbN legt ein Testzertifikat vor, das unzutreffend bescheinigt, der Antigen-Schnelltest sei von dem Leistungserbringer i. S. d. § 6 Abs. 1 TestV selbst durchgeführt worden. Damit will er die Nachweispflicht umgehen.

â–¡ ja

â–¡ nein

â–¡ vielleicht

Frage 10: Der einzige Kunde eines Unternehmens lehnt es ab, mit einem bestimmten ArbN zusammenzuarbeiten. Daraufhin kündigt der ArbG den ArbN fristlos. Geht das?

â–¡ ja

â–¡ nein

â–¡ vielleicht

Frage 11: Der seit 20 Jahren beschäftigte Schichtleiter versperrt Kunden eines Schnellrestaurants eigenmächtig die Zufahrt des Drive-in-Schalters wegen Personalmangels.

â–¡ ja

â–¡ nein

â–¡ vielleicht

Die Antworten finden Sie auf den nächsten Seiten.

AUSGABE: AA 7/2022, S. 123 · ID: 48414075

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