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StrahlenschutzRöntgenreport 2025: Die häufigsten Mängel kennen und vermeiden
| Der neue TÜV-Röntgenreport 2025 (iww.de/s13172) zeigt, welche Mängel bei dentalmedizinischen Geräten am häufigsten auftreten. Daraus lässt sich ableiten, worauf Praxen in Bezug auf einen sichereren Betrieb von Röntgeneinrichtungen besonders achten bzw. was sie bei sich prüfen sollten, damit bei der nächsten Prüfung keine Mängel festgestellt und Patienten wie Personal keinen unnötigen Risiken ausgesetzt werden. |

15 Prozent der festgestellten Mängel schwerwiegend
Bundesweit wurden im Jahr 2024 vom TÜV 15.567 Röntgeneinrichtungen unter die Lupe genommen. 54 Prozent dieser Prüfungen (≙ 8.407 Geräten) wurden in der Zahnmedizin durchgeführt. Dabei wurden 15 Prozent und damit 1.245 Geräte in mindestens einem Punkt bemängelt.
- Wiederum 30 Prozent dieser Mängel wurden als einfache bzw. formale Mängel eingestuft. Hier sind zur Beseitigung nur geringfügige Maßnahmen erforderlich und die Mängelbeseitigung muss nicht an die Behörde oder den Sachverständigen gemeldet werden.
- Anders sieht es in der Mängelkategorie 2 mit „erheblichen Mängeln“ aus, die 54 Prozent der festgestellten Mängel im zahnmedizinischen Bereich ausmachten. Bei solchen Mängeln ist in der Regel ein Techniker für die Behebung notwendig und deren Beseitigung muss durch Behörden oder Sachverständige – ohne erneuten Ortstermin – bestätigt werden.
- Als schwerwiegend wurden gar 15 Prozent aller aufgezeichneten Mängel in der Zahnmedizin bewertet. Die Einstufung in diese Kategorie bedeutet, dass ohne Mangelbehebung ein Weiterbetrieb in der Regel nicht möglich ist und im Anschluss der Sachverständige die Röntgeneinrichtung erneut prüfen muss. Der Knackpunkt an dieser Stelle: Die Mehrheit der schwerwiegenden Mängel wurde bei wiederkehrenden Prüfungen erfasst.Kein Weiterbetrieb im vorhandenen Zustand
Dental-Tubus-Geräte: Häufigste Fehler bei Kontrollbereichen, Schutzmitteln, Formateinblendung
Bei den 4.965 überprüften Dental-Tubus-Geräten (bei 785 davon mind. ein Mangel / insgesamt 1.236 Mängel), die für eine Aufnahme von einzelnen Zähnen eingesetzt werden und in den Behandlungszimmern selbst oder auch – oft gemeinsam mit Panoramaschichtaufnahmegeräten – in einem eigenen Raum installiert sind, waren die häufigsten Mängel unzureichend gekennzeichnete Kontrollbereiche und mangelhafte Patientenschutzmittel. Bezüglich der Schutzmittel wurde das fehlende Schilddrüsenschutzschild bemängelt, das seit der Änderung der Prüfrichtlinie im Jahr 2020 erforderlich ist.
Wenn Kontrollbereiche unzureichend gekennzeichnet sind, ist die Einrichtung, Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereichs nicht vorhanden oder mit Mängeln behaftet. Die Kennzeichnung des Kontrollbereiches wird mit dem Schild „Kein Zutritt – Röntgen“ an der Tür oder direkt am Röntgenstrahler vorgenommen, ggf. ergänzt mit einer Abstandsvorgabe von 1,5 Metern. Laut Prüfbericht wird die Kennzeichnung gerne nach Renovierung und Umbau vergessen bzw. bei Neueinrichtung erst als Letztes angebracht.
Häufig wurden auch eine fehlende Formateinblendung und fehlende / nicht auffindbare Positionierungsvorrichtungen bemängelt. Wie bekannt, müssen nach dem 01.08.2008 installierte Dental-Tubus-Geräte eine Einblendung für die verwendeten Größen des digitalen Sensors, der Speicherfolien oder der analogen Filme sowie eine Positioniervorrichtung haben. Das liegt daran, dass das Strahlenfeld von Dental-Tubus-Geräten normalerweise rund mit einem Durchmesser von 6 cm ist, während die Bildempfänger eine rechteckige Form aufweisen. Die Einblendung auf das jeweilige Format beschränkt das Strahlenfeld auf diese Größe und reduziert die Strahlendosis signifikant. Das bedingt jedoch gleichzeitig, dass der Bildempfänger deshalb diffiziler zu treffen ist. Aus diesem Grund werden eine Ziel- bzw. Positioniervorrichtung benötigt. Moderne Geräte sind herstellerseits in der Regel mit den entsprechenden Einblendungen und Positionierungsvorrichtungen ausgestattet, sodass das dementsprechend geschulte Personal dosis-reduzierend arbeiten kann.
Panoramaschichtaufnahmegeräte: Foliensysteme mangelhaft
Auch bei den geprüften 2.747 Panoramaschichtaufnahmegeräten (bei 378 Geräten insgesamt 534 festgestellte Mängel) zählten mangelhafte Abgrenzung und Kennzeichnung des Kontrollbereichs zu den häufigsten Fehlern.
Daneben wurden Mängel an den Foliensystemen gerügt. Hierzu zählen die fehlende vorgeschriebene, jährlich anzufertigende homogene Röntgenaufnahme, die auf Artefakte zu kontrollieren ist. Diese Artefakte können sowohl bei digitalen Speicherfolien- als auch analogen Film-Folien-Systemen entstehen, wenn Kratzer, Knicke oder Schmutzablagerungen die Aufnahmen stören und im ungünstigsten Fall eine falsche Befundung hervorrufen.
Bei den heute immer weniger angewendeten analogen Film-Folien-Systemen muss darüber hinaus alle fünf Jahre kontrolliert werden und dokumentiert sein, dass der Film an den Verstärkerfolien in der Kassette anliegt – auch hier stellte der TÜV häufig Mängel fest.
Prüfung der Monitore von Bildwiedergabesystemen-/geräten
Da Bildwiedergabesysteme eine entscheidende Rolle in der Diagnostik spielen, wurde für diese vor einiger Zeit die Sachverständigenrichtlinie geändert. Das bedeutet für die Praxis, dass nun auch Monitore regelmäßig geprüft werden müssen, an denen die Befundung der digitalen Aufnahmen stattfindet. Da hier häufig bemängelt wurde, dass Monitore in den Praxen ohne eine erneute Abnahmeprüfung ausgetauscht wurden oder Protokolle über die Abnahmeprüfung nicht mehr zu finden waren, sollten Praxen dies beachten!
AUSGABE: ZP 7/2025, S. 15 · ID: 50462997