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GesetzesänderungDie E-Rechnung wird für Rechtsanwälte ab dem 1.1.25 Pflicht

Top-BeitragAbo-Inhalt18.11.20245 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Ab dem 1.1.25 wird die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland für alle Unternehmen und Behörden im B2B-Bereich verpflichtend. Die Checkliste fasst die für Kanzleien und Anwälte relevanten Aspekte zusammen, die sie im Rahmen der Einführung der E-Rechnung beachten sollten, und dient als Leitfaden, um den Empfang und den Versand von E-Rechnungen in der Kanzlei fristgerecht und effizient zu integrieren (online abrufbar unter iww.de/rvgprof, Abruf-Nr. 50228271). |

Übersicht / E-Rechnungspflicht für Kanzleien

1. Beginn der E-Rechnungspflicht
2. Übergangsregelungen für Papier- und PDF-Rechnungen
3. Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
4. Definition der elektronischen Rechnung nach § 14 Abs. 1 S. 3 UStG
5. Übertragungswege und Einschränkungen
6. Vorbereitung der Kanzleien auf den Empfang von E-Rechnungen ab 2025

Checkliste / Vorbereitungsmaßnahmen der Kanzlei für E-Rechnungen

1. Voraussetzungen und technische Anforderungen schaffen
2. Compliance und rechtliche Vorgaben einhalten
3. Datenschutz und IT-Sicherheit beachten
4. Kanzleiabläufe anpassen
5. Mandanten informieren oder ggf. beraten
6. Vorteile der E-Rechnung nutzen
7. Forderungsmanagement optimieren
8. Kosten und Budgets planen
9. Mit Steuerberatern und Buchhaltungsdiensten kooperieren

AUSGABE: RVGprof 12/2024, S. 208 · ID: 50227835

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