31.01.2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 31.01.2024 abgeschlossen.
Feb. 2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2024 abgeschlossen.
ArbeitgeberleistungenKann der Arbeitgeber die Nachhilfe-Kosten für Kinder der Mitarbeiter übernehmen – und pauschal versteuern?
Abo-Inhalt30.01.2024314 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Leser fragen –
PBP antwortet
| Ein Leser fragt: Können wir als Arbeitgeber die Nachhilfe für Mitarbeiterkinder zahlen und der Mitarbeiter die Leistung für seine Kinder dann komplett kostenlos in Anspruch nehmen? Ist das eine Sachzuwendung, die nach § 37b EStG pauschaliert werden kann? |
Antwort | Ja, das ist möglich, wenn Sie als Arbeitgeber
- den Vertrag mit dem Nachhilfeunternehmen abschließen,
- die Kosten dafür bezahlen (keine nachträgliche Kostenerstattung) und
- der Mitarbeiter von Ihnen nicht anstelle der Nachhilfe einen vergleichbaren Geldbetrag verlangen kann.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, liegt eine Sachzuwendung vor. Sofern Sie diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren (keine Gehaltsumwandlung), können Sie sie nach § 37b EStG auch pauschalieren.
AUSGABE: PBP 2/2024, S. 2 · ID: 49883603
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion