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LeserforumDarf die Ä2 neben der Ä3 berechnet werden?
| Frage: „Wir hatten in der Praxis kürzlich den Fall, dass die Mutter eines Kindes durch unsere Zahnärztin telefonisch sehr ausführlich zum Thema Fluoridierung beraten wurde. Nachdem sich die Mutter dann später am Tag entschlossen hatte, die häusliche Fluoridierung durchführen zu wollen, hat sie am gleichen Tag ein Rezept für elmex® Gelee in der Praxis abgeholt. Jetzt habe ich gelesen, dass die Ä2 nicht neben der Ä3 abrechenbar ist. Meines Erachtens handelt es sich hier aber um zwei getrennte Sitzungen. Wie lautet die korrekte Abrechnung? |
Antwort: Sehen wir uns hierzu zunächst die beiden Leistungsbeschreibungen etwas näher an.
Ä2 (GOÄ) | ||||
Leistung | Punkte | 1,0-fach | 1,8-fach | 2,5-fach |
Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen – auch mittels Fernsprecher – durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z. B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes | 30 | 1,75 Euro | 3,15 Euro | 4,37 Euro |
Abrechnungsbestimmung | Die Leistung nach Nummer 2 darf anlässlich einer Inanspruchnahme des Arztes nicht zusammen mit anderen Gebühren berechnet werden. |
Ä3 (GOÄ) | ||||
Leistung | Punkte | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher | 9 | 8,74 Euro | 20,11 Euro | 30,60 Euro |
Abrechnungsbestimmung | Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung. |
Die Kombination der Nrn. 3 und 2 GOÄ ist eigentlich nicht möglich. Ausnahme: Der Patient kommt am selben Tag zu zwei unterschiedlichen Uhrzeiten, es handelt sich also um zwei getrennte Sitzungen. Dies ist bei der von Ihnen geschilderten Situation leider nicht der Fall. Auch wenn die Mutter zu zwei verschiedenen Tageszeiten Kontakt zur Praxis hatte, ist die Nebeneinanderberechnung der Leistungen nicht möglich. Denn es handelt sich in Ihrem Fall nicht um ein Wiederholungsrezept sondern um die Rezeptausstellung im Rahmen der Inanspruchnahme des Arztes (Beratung erfolgte genau zu diesem Thema).
Anders wäre es, wenn die Patientin morgens ein Wiederholungsrezept abgeholt hätte und am Nachmittag das ausführliche Gespräch mit dem Zahnarzt zu einem anderen Krankheitsbild erfolgt wäre. In solch einem Fall kann die Nr. 2 GOÄ sogar mehrfach an einem Tag berechnet werden. Beispiel: Befunde werden an den Patienten übermittelt; im Laufe des Tages fordert der Patient noch ein Wiederholungsrezept an. Sie müssen dann nur die jeweilige Uhrzeit vermerken.
Wo die Ä2 im Praxisalltag vorkommt
Die Ä2 ist eine häufig in der Abrechnung vergessene Leistung, die in den nachfolgenden Behandlungsabfolgen aber immer wieder vorkommt:
So wird die Ä2 richtig abgerechnet! |
Durch den Praxismitarbeiter und ohne Inanspruchnahme des Zahnarztes!
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- Ein Patient unterzieht sich in der Praxis einem chirurgischen Eingriff und ruft später am Tag in der Praxis wegen Nachblutungen an. Ein Praxismitarbeiter hält Rücksprache mit dem Zahnarzt und übermittelt dem Patienten Verhaltensempfehlungen und Tipps zur Wundversorgung. Die Ä2 ist abrechenbar.Wann die Nr. 2 GOÄ angesetzt werden kann ...
- Es wird in der Praxis ein Röntgenbild angefertigt, das erst zu einem späteren Zeitpunkt durch den Zahnarzt befundet wird. Ein Praxismitarbeiter übermittelt den Befund telefonisch dem Patienten. Die Ä2 ist abrechenbar.
- Ein Patient erhält nach Verbrauch der Schmerzmittel ein neues Rezept und holt sich dieses in der Praxis ab, ohne mit dem Zahnarzt persönlich in Kontakt zu treten. Die Ä2 ist abrechenbar. Für die Ä1 wäre der Arztkontakt notwendig.
- Ein Patient ist zur Schmerzbehandlung in der Praxis und erhält ein Rezept für ein Antibiotikum. Die Ä2 ist nicht abrechenbar, da eine Inanspruchnahme des Arztes in derselben Sitzung erfolgt.... und wann nicht!
- Nach einer endodontischen Behandlung wünscht ein Patient eine telefonische Beratung durch den Zahnarzt. Die Ä2 ist nicht abrechenbar, weil sie nicht für eine telefonische Auskunft durch den Arzt berechnet werden kann. Hier ist die Ä1 anzusetzen, die auch wirtschaftlich deutlich besser bewertet ist.
- Nr. 2 GOÄ – was ist bei der Berechnung wichtig? (PA 07/2023, Seite 10)
AUSGABE: PA 2/2024, S. 2 · ID: 49868511