Mai 2025
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Für UnternehmerVorsteuervergütungsverfahren: Anträge bis 30.9.2025 stellen
07.04.20251 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Beträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen. Die Anträge für 2024 sind bis zum 30.9.2025 über das Online-Portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stellen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter www.iww.de/s3640. |
AUSGABE: MRK 5/2025, S. 0 · ID: 50380286
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