Feb. 2025
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Für ArbeitgeberBeiträge zur Pflegeversicherung um 0,20 % gestiegen
13.01.20251 Min. Lesedauer
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| Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden mit Wirkung zum 1.1.2025 um 0,20 % angehoben. |
Unterteilt nach Arbeitgeber (AG) und Arbeitnehmer (AN) bedeutet das für Mitglieder:
- ohne Kinder: 4,2 % (AG: 1,8 %; AN: 2,4 %),
- mit einem Kind: 3,60 % (lebenslang: AG: 1,8 %; AN: 1,8 %),
- mit zwei Kindern: 3,35 % (AG: 1,8 %; AN: 1,55 %),
- mit drei Kindern: 3,10 % (AG: 1,8 %; AN: 1,3 %),
- mit vier Kindern: 2,85 % (AG: 1,8 %; AN: 1,05 %),
- ab fünf Kindern: 2,6 % (AG: 1,8 %; AN: 0,8 %).
Beachten Sie | Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase um 0,25 % je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt (max. also 1 %). Der Abschlag gilt aber nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.
AUSGABE: MRK 2/2025, S. 0 · ID: 50281748
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