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SteuertickerWichtiges zum Mindestlohn, zur Schattenveranlagung & zu vielem mehr auf den Punkt gebracht
| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
Anwendung der niederländischen 30-Prozent-Regelung: BFH äußert sich zur Steuerfreistellung Der für eine Tätigkeit in den Niederlanden gezahlte Arbeitslohn eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sog. 30 Prozent-Regelung steuerfrei erhalten hat (BFH, Urteil vom 10.04.2025, Az. VI R 29/22, Abruf-Nr. 248917). Fehlerhafte Einbehaltung der Lohnsteuer für beschränkt Steuerpflichtige: Keine Pflicht zur Schattenveranlagung Das Betriebsstätten-Finanzamt ist nicht zur sog. Schattenveranlagung bei fehlerhafter Einbehaltung der Lohnsteuer für beschränkt Steuerpflichtige verpflichtet. Eine derartige Vermischung von Lohnsteuerabzugs- und Veranlagungsverfahren ist steuersystematisch verfehlt und verfassungsrechtlich nicht geboten. Denn die Haftung für die Jahreslohnsteuer – ohne Betrachtung der tatsächlichen Einkommensteuerschuld – stellt keine Strafsteuer dar. Eine solche Haftung entspricht vielmehr den gesetzlichen Vorschriften, so das FG Niedersachsen (Urteil vom 16.04.2025, Az. 9 K 155/22, Abruf-Nr. 248730). Das letzte Wort hat der BFH (Az. beim BFH: VI R 8/25). BSG hat entschieden: Freiwillige Beiträge zählen nicht für die Grundrente Freiwillig geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zählen nicht zu den Grundrentenzeiten, vielmehr werden nur Pflichtbeiträge bei den Grundrentenzeiten berücksichtigt (BSG, Urteil vom 05.06.2025, Az. B 5 R 3/24 R, Abruf-Nr. 248627). LSG Bayern: Business-Actor ist nicht versicherungspflichtig nach dem KSVG Ein Business-Actor, der für betriebliche Schulungen in verschiedene Rollen schlüpft, ist nicht versicherungspflichtig nach dem KSVG. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in diesem Fall nicht in der künstlerischen Darstellung, sondern im Vermitteln der Seminarinhalte (LSG Bayern, Urteil vom 20.05.2025, Az. L 5 KR 206/22, Abruf-Nr. 249151). Mindestlohn-Kommission einig: Mindestlohn soll in zwei Stufen steigen Zum 01.01.2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde steigen. Das hat die Mindestlohn-Kommission am 27.06.2025 vorgeschlagen. In einem weiteren Schritt soll die Lohnuntergrenze zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro pro Stunde angehoben werden (Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG, Fünfter Beschluss vom 27.06.2025 → www.iww.de/s13181). Bundesregierung: Aktuell keine Steuerfreistellung von Zuschlägen für Überstunden geplant Die Bundesregierung plant derzeit keine Befreiung von Sozialabgaben auf Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte. Das geht aus ihrer Antwort (21/755, Abruf-Nr. 249342) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Abruf-Nr. 249341) hervor. Demnach sei eine Beitragsfreiheit von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Steuerfreistellung von Zuschlägen für Überstunden von Vollzeitbeschäftigten verweist die Bundesregierung auf das Ziel, „weitere Arbeitskräftepotenziale zu erschließen“ und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Die Maßnahme sei Teil eines Pakets, das sich in die Fachkräftestrategie einfüge. Die genaue Ausgestaltung sei jedoch noch nicht abgeschlossen. |
AUSGABE: LGP 8/2025, S. 174 · ID: 50463933